Interne Prüfung

Behandlungsfehler-Vorwürfe: Bodensee-Klinik trennt sich von Arzt

In Friedrichshafen wird gegen Klinikärzte wegen schwerer Vorwürfe ermittelt. Die Klinik selbst leitete auch interne Untersuchungen ein - die ersten Ergebnisse haben nun Folgen.

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Friedrichshafen. Eine interne Prüfung zu Vorwürfen gegen Angestellte am Medizin Campus Bodensee (MCB) hat personelle Konsequenzen. Die Klinik in Friedrichshafen trennt sich von einem Arzt, wie sie mitteilte. Die Kündigung sei schon in die Wege geleitet worden. Der Arzt sei nach einer Aufsichtsratssitzung am Dienstag informiert worden. Dem Mann wurden Behandlungsfehler und Fehler in der Personalorganisation vorgeworfen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Der Arzt weist die Vorwürfe über einen Anwalt zurück.

Insgesamt ermittelt die Anklagebehörde seit Mitte Februar gegen mehrere Mediziner des Klinikums. Die Vorwürfe reichen vom Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung bis zum Anfangsverdacht des Abrechnungsbetrugs. Im März hatten die Ermittler Akten und Datenträger aus der Klinik sichergestellt. Eine Ermittlungsgruppe hat den Fall übernommen. Ärzte wurden vom Dienst freigestellt.

Suizid einer Oberärztin

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch den Suizid einer Oberärztin, die seit 2021 auf die mutmaßlichen Missstände hingewiesen hatte. Eine Compliance-Untersuchung sollte für eine „schonungslose“ Aufklärung in dem Fall sorgen, wie die Klinik mitgeteilt hatte.

In einem ersten Fazit erklärte der Leiter der Untersuchung, Andreas Minkoff von der beauftragten Kanzlei Feigen Graf, dass ein differenziertes Bild herausgekommen sei. „Während sich einige der erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen ließen beziehungsweise zum Teil widerlegt wurden, erwiesen sich andere hingegen als zutreffend.“

Der Fokus sei auf neun Fälle gelegt worden. In zwei Fällen hätten die medizinischen Gutachten den dringenden Verdacht ärztlicher und arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen gegen den Mediziner, von dem sich die Klinik nun trennen will, ergeben. Der Vorwurf von Organisationsmängeln habe sich hingegen nicht bestätigt.

Entlastung freigestellter Ärzte

Freigestellte Ärzte seien zudem entlastet worden, sagte Rechtsanwalt Minkoff. Der Aufsichtsrat habe deshalb beschlossen, die Ärzte, „die durch die internen und externen Ermittlungen entlastet wurden“, wieder einzusetzen.

Auch der Oberärztin, die die Vorwürfe erhoben hatte, war ein Behandlungsfehler vorgeworfen worden, mit dem sich die Compliance-Untersuchung beschäftigte. Sie habe bei einem Patienten eine Therapie abgebrochen, der später gestorben sei. Dies habe ein medizinischer Gutachter als „einen Verstoß gegen elementare Behandlungsstandards“ bewertet. Gegen die Ärztin war ein Kündigungsverfahren eingeleitet worden.

Die interne Untersuchung etwa zu Mobbing-Vorwürfen der Oberärztin soll fortgesetzt werden. Wann ein Endergebnis erwartet werden kann, ist noch offen. „Ich möchte betonen, dass mit den nun vorliegenden Ergebnissen der eigenständigen Compliance Untersuchung keine strafrechtliche Bewertung verbunden ist“, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Andreas Brand. (dpa)

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