Sorge um Insolvenzwelle

Brandenburg: Vom Land keine Unterstützung für Not leidende Kliniken

In Brandenburg wird es keine Soforthilfen für Krankenhäuser geben. Die Linksfraktion konnte sich im Landtag mit ihrem Ansinnen nicht durchsetzen. Hier sei der Bund in der Pflicht, hieß es.

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Ronny Kretschmer

„Die duale Finanzierung der Krankenhäuser verbietet es Ihnen nicht, Finanzhilfen für Betriebskosten zur Verfügung zu stellen“, appellierte Ronny Kretschmer (Die Linke) im brandenburgischen Landtag (Archivbild).

© Soeren Stache / dpa

Potsdam. Brandenburgs Linksfraktion ist im Landtag mit der Forderung nach Soforthilfen für die Krankenhäuser des Landes gescheitert. Zuvor hatte der gesundheitspolitische Sprecher der Brandenburger Linken, Ronny Kretschmer, im Landtag gewarnt, dass die „finanziellen Rücklagen der Krankenhäuser massiv zusammengeschmolzen und teilweise schon aufgebraucht sind.“

Mittlerweile stecke man mitten in einer kalten Strukturbereinigung. Belege dafür seien die knapp 35 Klinikinsolvenzen bundesweit in diesem Jahr. „Die duale Finanzierung der Krankenhäuser verbietet es Ihnen nicht, Finanzhilfen für Betriebskosten zur Verfügung zu stellen“, rief Kretschmer den Abgeordneten zu. „Es kommt allein auf Ihren Willen an.“

Klinik-Transparenzgesetz als Chance?

Bislang sind die Länder nur für die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig. Die Betriebskosten sind dagegen Aufgabe des Bundes. Bei den übrigen Landtagsfraktionen stießen die Linken deswegen auf wenig Gegenliebe: „Es ist unübersehbar, dass die Krankenhäuser in eine Schieflage geraten sind“, sagte etwa der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Landtag, Björn Lüttmann (SPD). Das Land sei aber nicht zuständig.

Die Unterstützung der Kliniken bei ihren Betriebskosten sei genuin Aufgabe des Bundes. „Es muss schnell gehandelt werden: Unsere Krankenhäuser brauchen dringend zusätzliche Unterstützung des Bundes, um diese schwierige Zeit zu überbrücken“, sagte Lüttmann. „Die laufenden Verhandlungen über das Krankenhaus-Transparenzgesetz bieten die Chance, eine kurzfristige Lösung zu finden und die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung zu sichern.“

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Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, der Cottbuser Orthopäde Professor Michael Schierack, erklärte, die Landesregierung habe das Thema der Krankenhäuser durchaus im Blick. Vorwürfe richtete er an die Adresse von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Hätte Herr Lauterbach von Anfang an die Landesministerien bei der Krankenhausreform eingebunden, wäre man heute vermutlich schon weiter“, sagte Schierack.

Nonnemacher fordert erneut Vorschaltgesetz zur Klinikreform

Zur Finanzierung der Kliniken sei ein Vorschaltgesetz nötig. „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Betriebskosten zu übernehmen, sondern es ist unsere Aufgabe, in Berlin Druck zu machen, damit das System bestehen bleibt“, so Schierack. Einzig die AfD-Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen sprach sich ebenfalls für Landeshilfen aus: Sie warf der Landesregierung ein „tatenloses Zuschauen“ vor. Zur Krankenhausreform sei im Bund genug geredet worden. Nun brauche es Landeshilfen, um das „Krankenhaussterben“ zu stoppen.

Für die Landesregierung forderte Ministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) erneut ein Vorschaltgesetz. „Der Bund kommt seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich nicht nach“, sagte Nonnemacher. Die Sorge vor einer Insolvenzwelle unter Kliniken sei groß und berechtigt. „Damit es zu keiner Insolvenzwelle kommt, bevor die neuen Regelungen greifen können, fordern wir vom Bund ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.“

Zudem müsse der Landesbasisfallwert rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 erhöht werden. „Es bedarf einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Betriebskosten über die Landesbasisfallwerte und über ein Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform.“ (lass)

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