Seit 2018 unverändert
Brandenburgs Linke fordern Reform des Landespflegegelds
Dass in Brandenburg der Betrag des Landespflegegelds seit 2018 nicht verändert wurde, nennt der Templiner Linken-Abgeordnete Andreas Büttner ein Armutszeugnis.
Veröffentlicht:Potsdam. Eine Evaluation und Überarbeitung des Brandenburger Landespflegegeldes hat der Templiner Landtagsabgeordnete Andreas Büttner (Linke) gefordert.
Das Landespflegegeld wird an Personen gezahlt, die etwa beide Hände oder beide Beine im Oberschenkelbereich verloren haben. Außerdem wird es an Blinde und Gehörlose gezahlt. Bedingung ist, dass die Empfänger keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI erhalten.
Der Abgeordnete verwies gegenüber der Ärzte Zeitung darauf, dass sich die Höhe des Landespflegegelds seit 2018 nicht verändert habe: Für Schwerbehinderte beträgt es seit Anfang 2018 192,40 Euro pro Monat, für Blinde 345,80 und für Gehörlose 106,60 Euro.
Einer Antwort des Sozialministeriums auf eine parlamentarische Anfrage Büttners zufolge erhielte 2021 insgesamt 1.756 blinde und 1.214 gehörlose Menschen Landespflegegeld. Wie viele Schwerbehinderte diese Leistungen erhalten, ist dem Land demnach nicht bekannt: Die Ausführung des Landepflegegeldgesetzes sei eine Aufgabe der Kommunen, denen das Land aber nur die Ausgaben für Blinde und Gehörlose erstatte.
Koalitionsvertrag sieht Evaluation vor
Büttner zufolge habe sich die Potsdamer Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich eine Evaluation des Landespflegegeldes vorgenommen. Dies sei laut der Antwort bislang aber noch nicht erfolgt. „Wir haben aber auch nur noch zwei Jahre bis zur nächsten Landtagswahl“, sagte Büttner.
Zudem sei eine Erhöhung des Landespflegegelds angesichts der massiv gestiegenen Kosten der Betroffenen unumgänglich. „Der reale Wert dessen, was man an Mittel zur Verfügung hat, ist seit 2018 deutlich geschrumpft“, sagt Büttner. „Das völlige Ignorieren dieser Personengruppe ist ein Armutszeugnis.“ (lass)