Entlastungstarifvertrag
Caritas: Tarifabschluss an NRW-Kliniken „wenig hilfreich“
Der geschlossene Entlastungstarifvertrag für Beschäftigte an den Unikliniken in NRW könne zu einem Überbietungswettbewerb der Krankenhäuser führen, warnt die Caritas.
Veröffentlicht:Freiburg/Berlin.Der Tarifabschluss für die Unikliniken in Nordrhein-Westfalen ist aus Sicht der Caritas-Arbeitgeber wenig hilfreich.
Die im sogenannten Tarifvertrag Entlastung vorgesehenen zusätzlichen freien Tage würden „zu einem erhöhten Personalbedarf führen, der in der aktuellen Situation nur durch Abwerbung aus anderen Kliniken oder Pflegeeinrichtungen gedeckt werden kann“, erklärte die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) Caritas am Dienstag.
„Dies wird die katholischen wie auch alle anderen Krankenhäuser in NRW vor große Herausforderungen stellen“, betonte der Sprecher der Dienstgeberseite der AK, Norbert Altmann.
Einigung mit ver.di
Tarif-Eckpunkte für NRW-Unikliniken vereinbart
Seit knapp einer Woche wird an den sechs Unikliniken in NRW nicht mehr gestreikt. Zuvor hatten sich Arbeitgeber und die Gewerkschaft Verdi auf ein Eckpunktepapier zum Tarifvertrag Entlastung geeinigt. Er soll ab 1. Januar stufenweise in Kraft treten.
Zuvor müssen die Mitarbeiter in einer Urabstimmung bis zum 5. August entscheiden, ob sie dem Verhandlungsergebnis zustimmen. Ähnliche Tarifverträge gibt es bereits an der Berliner Charite und der Uniklinik in Jena.
Belastungspunkte führen zu mehr freien Tagen
Schon im Januar hatten die Pflegenden Verhandlungen mit den Kliniken gefordert. Nach einem 100-tägigen Ultimatum legten sie Anfang Mai ihre Arbeit nieder. Gerichte bestätigten, das dies legitim sei. Konkret wird in dem Vertrag für weite Teile der Pflege schichtgenau das Zahlenverhältnis von Beschäftigten und Patienten festgelegt.
Wird diese Quote unterschritten, erhalten die Betroffenen Belastungspunkte, die zu Ausgleichstagen führen. Bundesweit erstmals wurden auch für viele Beschäftigtengruppen außerhalb der Pflege Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart.
Kampf für bessere Arbeitsbedingungen
Urteil: Streik für Entlastungstarifvertrag zulässig
Altmann warnte vor einem „bundesweiten Überbietungswettbewerb, dessen Finanzierbarkeit zunächst politisch geklärt werden müsste“. Der Sprecher der Dienstgeberseite der Regionalkommission NRW, Christian Schu, forderte eine Ausweitung der Finanzierungszusage auf alle NRW-Kliniken. Zudem gelinge Entlastung nur, wenn die Arbeit auf zusätzliche Schultern verteilt werden könne.
„Konkrete Lösungen für diese Problematiken bleiben aus“, bemängelte er. Es sei „zu befürchten, dass am Ende die freien Tage schlicht ausgezahlt werden“, damit keine personellen Lücken entstünden. Dieses Geld wäre „besser und nachhaltiger in Ausbildung und Personalgewinnung von dringend benötigten zusätzlichen Fachkräften investiert“. (KNA)