Problemen in Praxen

Elektronische Krankschreibung läuft in Rheinland-Pfalz noch nicht überall rund

Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll den Bürokratieaufwand im Gesundheitswesen verringern. Auch mehrere Wochen nach ihrem Start hakt es unter anderem in Rheinland-Pfalz noch häufig.

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll seit 1. Januar für GKV-Versicherte eigentlich nur noch elektronisch erfolgen. Doch das funktioniert nicht überall problemlos.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll seit 1. Januar für GKV-Versicherte eigentlich nur noch elektronisch erfolgen. Doch das funktioniert nicht überall problemlos.

© Bernd Weißbrod/dpa

Mainz. Seit 1. Januar übermitteln Arztpraxen die Krankmeldungen ihrer Patienten elektronisch an deren Krankenkasse. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihr Unternehmen zwar weiterhin sofort über ihre Krankschreibung informieren, aber keine Bescheinigungen in Papierform mehr vorlegen.

Die Arbeitgeber fragen bei den Kassen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ihrer Beschäftigten ab.

So weit der Plan der neuen Regelung, die den großen Bürokratieaufwand im Gesundheitswesen und in den Unternehmen verringern soll. Doch auch mehrere Wochen nach der Einführung hakt es noch an manchen Stellen.

„In Rheinland-Pfalz sind leider immer noch einige Praxen aufgrund technischer Probleme nicht in der Lage, eine eAU auszustellen und an die Krankenkassen zu übermitteln“, berichtet die Kassenärztliche Vereinigung.

Genaue Zahlen kann die KV nicht nennen, wohl aber den Grund für das Problem: In den meisten Fällen liege das am Praxisverwaltungssystem, das bei Erstellung und Signatur der eAU einen Fehler verursache.

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Zur Not muss die Praxis doch ausdrucken

„Viele Praxen sind verunsichert, da die eAU zum Teil verzögert oder gar nicht bei den Krankenkassen ankommen“, erklärt ein KV-Sprecher. Trifft keine digitale Meldung bei den Kassen ein, muss eine Praxis die Ausfertigung für die Krankenkasse ausdrucken und mit der Post verschicken. Das verursache für die Praxen einen bürokratischen Mehraufwand.

Nach Angaben der KV sind auch Arbeitgeber verunsichert, wenn die eAU teilweise erst nach fünf Tagen, noch später oder gar nicht abrufbar sei. Kleinere Betriebe wüssten nicht, wie sie die Krankmeldung ihrer Beschäftigten abrufen können oder hätten keinen Zugriff für den Abruf.

Daher verlangten sie in solchen Fällen häufig von ihren Mitarbeitenden, die „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ vorzulegen, die in den Praxen zusätzlich noch weiter für die Patienten ausgedruckt wird.

Berufsschulen können eAU nicht abrufen

Das Problem haben laut KV auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Berufsschulen könnten die eAU nicht abrufen. Auch hier müsse weiterhin die „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ in Papierform oder eine Kopie als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit dienen.

Die mehrmalige Verschiebung der Einführung der eAU bis zum 1. Januar dieses Jahres sollte nach Angaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz dazu dienen, alle Beteiligten technisch auf den notwendigen Stand zu bringen.

„In den ersten Wochen des Jahres haben wir erfahren, dass nach wie vor nicht alle Arztpraxen und auch nicht alle Krankenkassen angebunden sind“, erklärte Geschäftsführer Markus Sprenger. Die eAU funktioniere für die Arbeitgeber aktuell nicht wie versprochen.

Für Privatversicherte weiter Papierformat

„Doch selbst wenn die eAU schließlich funktionieren sollte, bleibt die Entbürokratisierung auf halbem Wege stecken, da die elektronische Krankschreibung nur für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse kommt“, kritisierte Sprenger. Bei privat Versicherten komme die Krankmeldung weiterhin auf Papier vom Arbeitnehmer selbst.

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Hausärzteverbandes nehmen die Patienten das neue Verfahren meist dankbar an. Die Praxen selbst hätten allerdings keinen Nutzen von der Neuerung.

„Wie bei allen digitalen Anwendungen sind das neue Zeitfresser“, berichtete die Vorsitzende Barbara Römer. Das treffe besonders auch für das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte zu. (dpa)

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