Korruptionsverdacht
Ermittlungen gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt: Justizministerin soll Auskunft geben
Die Oppositionsparteien im hessischen Landtag nehmen die andauernden Ermittlungen gegen den einstigen Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. zum Anlass, Justizministerin Kühne-Hörmann (CDU) unter Druck zu setzen.
Veröffentlicht:Wiesbaden. Der Skandal um den unter Korruptionsverdacht stehenden ehemaligen Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, Alexander B., zieht weitere Kreise in der hessischen Landeshauptstadt. Die Oppositionsparteien SPD und FDP schießen gegen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). Die Vorwürfe gegen sie bleiben jedoch vage.
Offenkundig sehen sich die liberalen und sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten weder ausreichend noch zeitnah in der Sache informiert. Darüber hinaus werden Aufsichtsmängel insinuiert. Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die von der Justizministerin gerne vertretene Theorie, Herr B. habe in seinem kriminellen Tun ganz alleine gehandelt, muss inzwischen als widerlegt gelten. Wir erwarten, dass die Ministerin im Rechtsausschuss und vor der Öffentlichkeit das ganze Ausmaß der Affäre darstellt.“
„Scheibchentaktik“
Auch die Liberalen vermissen ein klares Bild. Deren rechtspolitische Sprecherin Marion Schardt-Sauer: „Die Justizministerin ist aufgefordert, endlich Tempo in die Aufklärung zu bringen, die Scheibchentaktik zu beenden (und) als Dienstherrin zu erklären, wie sich unter ihrer Verantwortung so ein System über viele Jahre etablieren konnte.“
Für den kommenden Montag (7. März) haben die beiden Fraktionen eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, bei der die Justizministerin Antworten zum Stand der Ermittlungen geben soll. Die Frageliste ist lang. Unter anderem will man wissen,
- gegen wie viele Personen, die der ehemaligen Zentralstelle für Medizinstrafrecht in Frankfurt angehörten, derzeit ermittelt wird,
- wann das Ministerium die unternehmerische Nebentätigkeit des Hauptverdächtigen genehmigt hat, über die B. Gelder zulasten der hessischen Justiz veruntreut haben soll,
- wie sich die Landesregierung erklärt, dass B. die Anfertigung von Anklageschriften auslagern konnte, ohne dass dies aufgefallen sein soll,
- und wann mit einer Anklageerhebung gegen B. sowie den zweiten Verdächtigen H., ebenfalls Staatsanwalt in Frankfurt, zu rechnen ist.
Erneut in Untersuchungshaft
B. war im Sommer 2020 unter dem Verdacht der Bestechlichkeit festgenommen worden. Er soll Kick-back-Zahlungen für die Vergabe von Gutachtachteraufträgen zur Gesundheitswirtschaft, insbesondere zu Fragen des Abrechnungsbetruges, genommen haben. Einige Wochen später wurde B. aus der Untersuchungshaft entlassen, Medienberichten zufolge, weil er sich weitestgehend geständig gezeigt habe.
Vor vier Wochen war B. wegen neuer Verdachtsmomente – Untreue und Steuerhinterziehung – wieder in Untersuchungshaft genommen worden. Laut jüngsten Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft wird in dem Fall außer gegen B. und H. noch gegen sieben weitere Personen ermittelt. (cw)