KV klärt auf

Gespaltene Rechtslage: In Arztpraxen gilt strikte FFP2-Masken-Pflicht nur für Patienten

Im September beschlossene Regelung im Infektionsschutzgesetz sorgt im Saarland für leichte Irritationen.

Veröffentlicht:

Saarbrücken. Mit Aushängen machen Arztpraxen im Saarland seit Dienstag auf die neu eingeführte FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher aufmerksam. Das Personal ist davon nicht direkt betroffen.

Grundlage ist eine im September beschlossene Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Paragraf 28b wurden „besondere Schutzmaßnahmen“ zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 „unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik“ festgelegt. Danach dürfen Arzt- und Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Dialysezentren, Tageskliniken und vergleichbare Einrichtungen „von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen“. Dies gilt seit 1. Oktober und bis zum 7. April kommenden Jahres.

Die KV Saarland hat deshalb eine Vorlage für einen Praxisaushang zum Download zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig informierte sie die Ärztinnen und Ärzte darüber, dass weder nach dem IfSG noch nach der derzeitigen saarländischen Corona-Verordnung eine Maskenpflicht für das Personal bestehe.

Das Gesundheitsministerium bestätigte auf Anfrage diese Rechtslage. Allerdings wies es auf die Möglichkeit der Praxisbetreiber hin, auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes das Maskentragen anzuordnen. Zudem bestehe selbstverständlich grundsätzlich die Pflicht, auch selbst die Arbeitnehmer zu schützen. Ob die Ärztinnen und Ärzte deshalb selbst Masken tragen und dies auch dem Personal vorschreiben, ist damit offenbar eine Frage der Gefährdungsbeurteilung durch die Praxisinhaber. (kud)

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Dr. Michael P. Jaumann 05.10.202214:12 Uhr

Das Problem ist in Wirklichkeit keines. Es sind nur die desorientierten Vorgaben und Formulierungen an verschiedenen Stellen der gesetzlichen Regelungen im neuen IfSchG und nchfolgenden Ergänzungen in den einzelnen Bundesländern.
In BaWü sind sowohl für das Personal als auch für die Besucher in Arztpraxen persönliche Schutzmaßnahmen wie FFP2-Masken bzw medizinische Masken vorgeschrieben. Dies gilt auch für andere Praxen im Gesundheitswesen (Physio-TH, KG, Logopädie und Podologie etc) bei denen ein "physischer Kontakt des Therapeuten mit dem Patienten" möglich ist.
Also besteht derzeit Klarheit - zumindest in BaWü. Somit kann auf die Anwendung vom "Hausrecht" verzichtet werden. Dies hätte für das Personal am Empfang viele zeitraubende Diskussionen mit den kranken Menschen und deren Begleitung bedeutet.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Behandlungstipps

Psoriasis und Komorbiditäten: Welche Therapie wirkt am besten?

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener