Neuregelung der KV Bayerns

Bereitschaftsdienst in Bayern: Attest befreit nicht mehr vom Aufwendungsersatz

Tritt ein Arzt in Bayern seinen Notdienst nicht an, muss er künftig den pauschalen Aufwendungsersatz leisten – auch wenn er krank ist. Oder er kann, wie gehabt, für eine Vertretung sorgen.

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