Neuregelung der KV Bayerns
Bereitschaftsdienst in Bayern: Attest befreit nicht mehr vom Aufwendungsersatz
Tritt ein Arzt in Bayern seinen Notdienst nicht an, muss er künftig den pauschalen Aufwendungsersatz leisten – auch wenn er krank ist. Oder er kann, wie gehabt, für eine Vertretung sorgen.