Rheinland-Pfalz

Kontroverse Debatte um Arbeitsbedingungen in der Pflege

Einen Tag nach ihrer Vereidigung als neue Sozialministerin hält Dörte Schall (SPD) ihre erste Rede im Landtag. Es geht um das wichtige Thema Pflege – und die Fachkraftquote.

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Mainz/Berlin. Die neue rheinland-pfälzische Sozialministerin Dörte Schall (SPD) lehnt eine Flexibilisierung der Fachkräftequote in der Pflege ab. In ihrer ersten Rede im Landtag in Mainz sprach sich Schall stattdessen dafür aus, die Arbeitsbedingungen für das Personal zu verbessern und die Menschen zu unterstützen, die diesen Beruf mit Herzblut ausüben. Die Tätigkeit dürfe trotz der teilweise harten Arbeitsbedingungen nicht schlechtgeredet werden.

Die CDU-Opposition hatte ihre Forderung damit begründet, dass die Fachkraftquote die Flexibilität erheblich einenge. Das führe zu Leiharbeit und dazu, dass Betten nicht belegt werden könnten und Einrichtungen Insolvenz anmelden müssten.

Flexibilität durch Quote eingeengt!?

Diese Hemmnisse sehe sie nicht, sagte die Sozialministerin. Schall war erst einen Tag vor der Debatte als neue Ministerin im Kabinett des ebenfalls neuen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) vereidigt worden. Nach Ansicht von Pflegegesellschaft, Landespflegekammer, Sozialverband VdK und Praxisvertretern steht die Pflege in Rheinland-Pfalz auf der Kippe. Vertreter fordern vor allem von der Landesregierung und den Pflegekassen dringend Reformen.

Auch von privaten Pflegeanbietern ist die Fachkraftquote wiederholt als zu starr und überdies kaum einlösbar kritisiert worden, da der Arbeitsmarkt nicht genügend Fachkräfte hergebe. In den Ländern wird der Umgang mit der Quote unterschiedlich gehandhabt. (dpa/hom)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 11.07.202421:23 Uhr

Die großen Präventionspropleme der sog. Berufsgenossenschaften und "Unfall"kassen (vgl. § 1 SGB VII) während der CORONA-Pandemie bzgl. der Berufskrankheit Nr. 31 01 "Infektionskrankheiten..." Anlage 1 BKV aufgrund der "Arbeitsbedingungen in der Pflege" sollten Anlaß sein, die Zustände dort von der Staatlichen Gewerbeaufsicht nach § 21 (1) Arbeitsschutzgesetz (Deutsches Duales Abeitsschutzsystem) zu kontrollieren.

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