Hilfe für Gewaltopfer

NRW regelt die Kostenübernahme für die vertrauliche Spurensicherung

Die nordrhein-westfälischen Krankenkassen übernehmen ab dem kommenden Jahr die Kosten für die Dokumentation von Verletzungen und die Sicherung von Tatspuren bei Opfern von Gewalttaten.

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Scientist analyzing stem cell sample in a laboratory

Scientist analyzing stem cell sample in a laboratory

© Huntstock / Getty Images / iStock

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen ist die Kostenübernahme für die vertrauliche Spurensicherung bei Gewaltopfern – vor allem Mädchen und Frauen – unter Dach und Fach. Voraussichtlich ab Februar 2025 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das Verfahren. Dabei geht es darum, Verletzungen und sonstige Spuren zu sichern und zu dokumentieren, damit sie gegebenenfalls später in Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung stehen.

Federführend für die Aushandlung der vertraglichen Regelungen waren die nordrhein-westfälischen Ministerien für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Beteiligt an den Verhandlungen waren die gesetzlichen Krankenkassen, die Institute für Rechtsmedizin des Landes, die Krankenhausgesellschaft NRW und der Landesverband der Frauenberatungsstellen.

Der Vertrag solle dazu beitragen, den häufig traumatisierten Gewaltopfern zu helfen und ihnen ermöglichen, sich auch längere Zeit nach der Tat für ein strafrechtliches Verfahren zu entscheiden, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Dafür ist es unbedingt notwendig, dass ihnen niedrigschwellig bei der Beweissicherung geholfen wird.“

Wichtiger Weg zur Beweissicherung

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordwest Tom Ackermann sprach für die Kassen von einer guten vertraglichen Grundlage für die Kostenübernahme und einer Ermutigung der Opfer, den wichtigen Schritt der Beweissicherung zu gehen. „Wenn rechtsmedizinische Leistungen anonym übernommen und abgerechnet werden, dann hilft das, die Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten oder zu gefährden.“

Bei der Spurensicherung soll das vom Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Düsseldorf und der FH Dortmund entwickelt „Intelligente Gewaltopfer- Beweissicherungs- und Informationssystem“ (iGOBSIS) zum Einsatz kommen. Es bietet Ärztinnen und Ärzten, die Opfer einer Gewalttat versorgen, Unterstützung bei der gerichtsfesten elektronischen Befunddokumentation, der Spurensicherung und der Beratung der Betroffenen. iGOBSIS wird im kommenden Jahr vom MKJFGFI mit 850.000 Euro gefördert.

Sachgerecht und gerichtsfest

Es sei wichtig, dass die Dokumentation von Verletzungen wirklich gerichtsfest ist und die Spurensicherung sachgerecht erfolgt, betonte Professorin Stefanie Ritz, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin an der Uniklinik Düsseldorf, an das eine rechtsmedizinische Ambulanz für Gewaltopfer angeschlossen ist. „Rechtsmedizinische Kompetenz muss daher rund um die Uhr zur Verfügung stehen, und Kliniken müssen systematisch geschult werden“, sagte sie. Genau dafür sei iGOBSIS entwickelt und in zahlreichen NRW-Kliniken erprobt worden.

Das Angebot zur anonymen Spurensicherung soll in den Krankenhäusern des Landes künftig sukzessive zur Verfügung stehen. (iss)

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