Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Nachts sollen nun auch mobile Patienten in Rheinland-Pfalz vom Fahrdienst versorgt werden
„Zeitnah“ wollte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister den KV-Vorstand einbestellen, um dessen Sicherstellungspflichten in der Notfallversorgung zu erörtern. Das ist inzwischen geschehen.
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Die KV Rheinland-Pfalz will die ambulante Notfallversorgung in der Nacht künftig nur noch im Telefonservice und – wenn’s gar nicht anders geht – mit Fahrdiensten bestreiten.
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Mainz. Mit ihrer Ankündigung, infolge der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte (BSG-Urteil vom 24. Oktober) sieben Bereitschaftspraxen zu schließen, hatte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz für Verärgerung bei Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) gesorgt. Inzwischen scheinen sich KV-Vorstand und Minister ausgesprochen zu haben.
Nach BSG-Urteil zu Poolärzten
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In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es am Freitag, die Versorgung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) werde „ab 1. Januar verbessert“. Man habe vereinbart, dass bei Notfällen in der Nacht zunächst die Servicenummer 116 117 anzurufen sei. Nach medizinischer Ersteinschätzung könne dann ein telefonischer oder auch ein persönlicher Arztkontakt im Fahrdienst vermittelt werden. Neuerdings seien dann selbst bei mobilen Patienten Hausbesuche möglich.
„Das ist ein Plus an ärztlicher Versorgung auch in der Nacht“, wird Gesundheitsminister Hoch zitiert. Dafür sollen um die 20 Fahrdienste bereitgestellt werden. Zusätzlich habe man sich darauf verständigt, heißt es weiter, dass allen Kliniken, bei denen eine ärztliche Bereitschaftspraxis angesiedelt ist, angeboten wird, Leistungen über EBM abzurechnen, wenn dort Patienten nachts um medizinische Hilfe ersuchen. Die KV hingegen will einer früheren Mitteilung zufolge ihre Bereitschaftspraxen künftig nachts geschlossen halten. (cw)