Kita-Rückkehr
Pädiater-Protest in NRW zeigt Wirkung
In Nordrhein-Westfalen brauchen Kinder nach einer Erkrankung nun doch kein ärztliches Attest für die Rückkehr in die Kita. Ausgenommen sind nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektionen.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Der Protest der Kinderärzte hat Wirkung gezeigt: In Nordrhein-Westfalen dürfen Kinder nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit auch ohne ärztliches Attest wieder zurück in eine Kindertagesstätte oder in die Kindertagespflege.
Es reicht, wenn die Eltern schriftlich bestätigen, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist, hat das Landesfamilienministerium mitgeteilt. Bei begründeten Zweifeln können die Einrichtungen verlangen, dass die Kinder dem Pädiater vorgestellt werden.
Ausgenommen von der Regelung sind nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektionen und meldepflichtige Verdachtsfälle nach dem Infektionsschutzgesetz. In diesen Fällen ist weiterhin eine ärztliche Bestätigung erforderlich, dass keine Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu befürchten ist.
Die zuvor geltende Verpflichtung, dass für alle Kinder mit Krankheitssymptomen vor der Rückkehr in die Einrichtungen ein ärztliches Attest eingeholt werden muss, hatte zu heftiger Kritik des Verbands der Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Die Pädiater hatten vor einer Überlastung der Praxen gewarnt. (iss)