Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege
Professor Michael Hallek sitzt den Gesundheitsweisen vor
Professor Michael Hallek ist neuer Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege. Der neue Rat widmet sich in seinem ersten Gutachten dem Personalmangel in Krankenhaus, der ambulanten Versorgung und der Pflege.
Veröffentlicht:Berlin. Professor Michael Hallek ist neuer Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege. Die sieben Sachverständigen wählten den Internisten bei der konstituierenden Sitzung des Rats am Dienstag im Bundesgesundheitsministerium zum Nachfolger von Professor Ferdinand Gerlach, der dem Rat seit 2012 vorstand. Hallek ist kein Unbekannter: Er ist Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf. Professorin Melanie Messer und Professor Jonas Schreyögg üben die Ämter als stellvertretende Vorsitzende aus.
Zudem leitet Hallek den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer. Im vergangenen Jahr saß er dem BÄK-Arbeitskreis vor, der die Stellungnahme „Post-COVID-Syndrom“ der Kammer erarbeitet hat.
Erstes Gutachten zum Personalmangel
„Der Personalmangel in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in der ambulanten Versorgung wird immer problematischer“, sagte Hallek nach seinem Amtsantritt am Dienstag. Deshalb sei es richtig, dass sich der neue Sachverständigenrat als erstes diesem Thema widme. Trotz der komplexen Fragestellungen gebe es aufgrund der neuen Auftragsregularien dafür nur ein Jahr Zeit, betonte Hallek. Das sei für den Rat aber eher Verpflichtung denn Belastung.
Er freue sich auf wichtige, neue Impulse aus der Wissenschaft für unsere Arbeit, sagte Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, der den neuen Sachverständigenrat zum 1. Februar berufen hatte. „Wir müssen Wege finden, auch die geburtenstarken Jahrgänge gut zu versorgen, wenn sie älter und kränker werden“. In dem Gutachten sollen aktuelle Rahmenbedingungen und zukünftige Handlungsmöglichkeiten für die Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen sowohl für die ambulante als auch die stationäre Versorgung erörtert werden. (af)