Wegen Verordnung von Impfstoffen

Regress-Ärger in Nordrhein schwelt weiter

4500 Prüfanträge der Krankenkassen zum Sprechstundenbedarf sorgen bei den Ärzten für neuen Unmut. Die KVNo findet das „abenteuerlich“ und gibt Empfehlungen aus.

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Einzelrezept statt Sprechstundenbedarf: In Nordrhein droht zahlreichen Ärztinnen und Ärzten Ärger im Zusammenhang mit Impfstoffbestellungen.

Einzelrezept statt Sprechstundenbedarf: In Nordrhein droht zahlreichen Ärztinnen und Ärzten Ärger im Zusammenhang mit Impfstoffbestellungen.

© terovesalainen / stock.adobe.com

Düsseldorf. In Nordrhein reißt der Ärger der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über Prüfanträge der Krankenkassen zum Sprechstundenbedarf nicht ab. Jetzt sind rund 4500 Anträge wegen der Verordnung von Impfstoffen auf dem falschen Bezugsweg unterwegs. „Die unendliche Geschichte setzt sich fort“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) Dr. Carsten König der „Ärzte Zeitung“.

Nach seinen Angaben geht es um die Verordnung von Gardasil zur Impfung gegen HPV und Shingrix gegen Herpes Zoster in den vergangenen Jahren. Der Fehler der Verordner: Sie haben den Impfstoff per Einzelrezept auf den Namen der Patienten bestellt und nicht als Sprechstundenbedarf.

Zwar informiere die KVNo ihre Mitglieder regelmäßig über die Notwendigkeit der Verordnung als Sprechstundenbedarf, solche Fehler passierten aber immer mal wieder, sagt König. Es gebe aber auch kleinere Praxen, die explizit keine 10er-Packungen bestellen wollten, wie sie im Sprechstundenbedarf abgegeben werden. Ihnen reichten kleine Mengen für die jeweiligen Patienten. „Die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie nicht so viel Impfstoff benötigen, und wollen keinen wegwerfen.“ Das sei ein wirtschaftliches Verhalten.

Prüfanträge kontraproduktiv für Impfquote?

Den Krankenkassen entstehe durch den anderen Bezugsweg kein größerer Schaden, obwohl sie das behaupteten, glaubt König. Nach Berechnungen der KVNo entfällt überhaupt nur ein kleiner Teil der bestellten Impfmengen auf Individualbestellungen. Und bei ihm sei die Kostendifferenz zum Sprechstundenbedarf minimal – besonders wenn man die Beträge auf die einzelnen Krankenkassen herunterbricht. Das Verhalten der Kassen sei sehr unterschiedlich, manche stellten überhaupt keine Anträge, andere seien rigoros, berichtet er.

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Dem von den Kassen beklagten Schaden muss man die mit den Anträgen verbundenen Kosten entgegenstellen, findet der KVNo-Vize. Alles in allem koste eine Antragsbearbeitung 200 Euro. Bei 4500 Anträgen sind das 900.000 Euro. Wegen der Flut an Prüfanträgen zum Sprechstundenbedarf habe die Prüfungsstelle um zwei Stellen aufgestockt werden müssen, berichtet er. „Das kostet mehr, als es den Kassen einbringt.“

Die Prüfanträge zu Gardasil und Shingrix findet König noch in anderer Hinsicht ärgerlich. „Wir sind doch froh, dass die Impfquoten hochgehen“, sagt er. Die Ärzte jetzt durch ein solches Vorgehen zu demotivieren sei kontraproduktiv. Jede betroffene Praxis muss sich selbst mit den Prüfanträgen auseinandersetzen.

KVNo: Erst prüfen, dann unterschreiben

Die KVNo empfiehlt, die mit dem Prüfantrag verschickte Vereinbarung nicht zu unterschreiben, mit der sie den Regress akzeptieren würden. Die Ärzte sollten nach ihrer Einschätzung prüfen, ob die von den Kassen geforderten Summen mit den Beträgen auf den Rezeptkopien übereinstimmen, ob Zuzahlungen von den Patienten berücksichtigt wurden und ob die sogenannte Differenzwertberechnung korrekt angewandt wurde: Nach ihr dürfen nur die unterschiedlichen Kosten zwischen falschem Bezugswert und Sprechstundenbedarf nachgefordert werden.

Es sei klar, dass die Niedergelassenen sinnvoll und sachgerecht mit den Verordnungen von Sprechstundenbedarf umgehen müssen, stellt König klar. In den vergangenen drei Jahren hat sich nach seinen Angaben aber die Zahl der Regressanträge zum Sprechstundenbedarf auf nicht mehr nachvollziehbare Art erhöht – bei manchen Kassen sogar verzehnfacht. „Das ist abenteuerlich.“ (iss)

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Kommentare
Dr. Frank Schlüter 11.11.202118:47 Uhr

"ob die sogenannte Differenzwertberechnung korrekt angewandt wurde: Nach ihr dürfen nur die unterschiedlichen Kosten zwischen falschem Bezugswert und Sprechstundenbedarf nachgefordert werden"
Wenn nun planmäßig, organisiert und in großem Stil Regressanträge ohne Differenzberechnung TROTZ diese bekannten Sachverhaltes von Interessierte Seite, zB der Barmer und der pronova BKK veranlasst werden, sollte doch die KV gegen die Verantwortlichen der auffälligen Kassen vorgehen, statt dies den Ärzten zu überlassen.

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