Gegen Willen des Gesundheitsministers
Landräte im Saarland kippen Corona-Impfpflicht in Einrichtungen
Im Saarland haben die Landräte gegen den Willen des Gesundheitsministers Jung die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht de facto ausgesetzt. Tägliche Tests und Maskentragen sollen stattdessen ausreichen.
Veröffentlicht:
Saarlands Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung pocht auf die Umsetzung des Gesetzes zur Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
© Oliver Dietze/picture alliance
Saarbrücken. Die Impfverweigerer unter den Beschäftigten in saarländischen Gesundheitseinrichtungen haben sich zumindest vorläufig behauptet: Nach einer Entscheidung des Landkreistages müssen sie keine Betretungsverbote mehr befürchten. Allerdings müssen sie eine Maske tragen und sich täglich auf Corona testen lassen.
Nun wartet man mit Spannung auf eine Reaktion des Gesundheitsministeriums. Ressortchef Dr. Magnus Jung hatte erst vor kurzem bekräftigt, er wolle trotz der Befristung zum Jahresende die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen und erwarte deshalb in Kürze erste Anordnungen von Betretungsverboten. Der Verzicht auf eine konsequente Anwendung des Gesetzes wäre „ein totaler Glaubwürdigkeitsverlust“, warnte der SPD-Politiker.
Der Vorsitzende des Landkreistages Udo Recktenwald (CDU) bezeichnete es als „absurd“, die Vorschrift kurz vor ihrem Auslaufen doch noch anzuwenden. „Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie nicht in der Lage ist, sich zu korrigieren“, hielt er in der Saarbrücker Zeitung dem Minister entgegen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll am 1. Januar 2023 außer Kraft treten.
800 Beschäftigten droht Betretungsverbot
Mit Verweis auf die angespannte Personalsituation in den Einrichtungen werden die Landräte in ihrer Haltung auch von der saarländischen Pflegegesellschaft unterstützt.
In dem kleinsten deutschen Flächenland waren nach Inkrafttreten der Änderungen am Infektionsschutzgesetz rund 3.400 Fälle ungeimpfter Beschäftigter gemeldet worden. Bis vor drei Wochen konnte etwa die Hälfte davon positiv geklärt werden, etwa durch Vereinbarung eines Impftermins oder der Vorlage eines Genesenen-Nachweiseses. Derzeit ist noch von rund 800 Angestellten die Rede, die von Betretungsverboten betroffen sein könnten.