Ambulante ärztliche Leistungen
Sachsen: Unklare Rolle des Schiedsamtes bei Honorarverhandlungen zwischen KV und Kassen
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen der KV Sachsen und den Kassen über die Honorarvereinbarung für 2024 ist unklar, ob das Landesschiedsamt eingeschaltet wird.
Veröffentlicht:Dresden. Nach dem Scheitern der Vertragsverhandlungen zwischen der KV Sachsen und den gesetzlichen Kassen über die ambulanten ärztlichen Leistungen im Jahr 2024 in Sachsen ist bisher doch nicht das Landesschiedsamt angerufen worden. Das hat die Ärzte Zeitung am Dienstag in Dresden von Teilnehmern der Verhandlungen erfahren.
Die KV Sachsen hatte hingegen am 4. Dezember mitgeteilt, dass sie das Landesschiedsamt angerufen habe. Bislang ist dort nach Informationen der Ärzte Zeitung jedoch kein Antrag eingegangen.
Auch wenn die KV Sachsen die Verhandlungen am 4. Dezember für gescheitert erklärt habe, liefen seitdem trotzdem Verhandlungen „auf Arbeitsebene“ weiter, wie Verhandlungsteilnehmer berichten. Ziel solle es sein, möglichst noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis zu gelangen. Seit Juni soll es demnach sieben Verhandlungsrunden gegeben haben.
Die Darstellungen der KV Sachsen sowie der Kassenseite darüber, woran die Verhandlungen gescheitert sein sollen, unterscheiden sich stark. Die KV hatte angeführt, die Kassen seien nicht bereit gewesen zu akzeptieren, dass in den vergangenen Jahren eine deutliche Verlagerung von Leistungen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich erfolgt sei und dies entsprechend finanziert werden müsse.
Teilnehmer berichten, dass die KV hier zu Beginn der Verhandlungen vier Prozent mehr Geld gefordert habe, die Höhe dieser Forderungen aber nicht habe belegen können. Am 4. Dezember sei diese Forderung der KV Sachsen kein Thema mehr gewesen.
Streit um acht Millionen Euro?
Außerdem hätte die KV Sachsen darauf verwiesen, dass die Kassen die Verhandlungen über alle in der Vergangenheit geförderten Leistungen vollständig abgelehnt hätten. Die Kassen hätten wiederum erklärt, sie wollten freiwillig 30 Millionen Euro als Fördermittel für bestimmte Arztgruppen und deren Leistungsspektren zusichern und es sei nur über die konkrete Verwendung dieser Fördermittel gestritten worden. Nach Informationen der Ärzte Zeitung drehte sich der Streit zum Schluss um Fördermittel von rund acht Millionen Euro und darum, ob deren Auszahlungen an Bedingungen geknüpft sein sollten oder nicht.
Die Kassen sollen beispielsweise verlangt haben, dass Zuschläge für Ärzte in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen nur dann bezahlt würden, wenn sie drei Prozent mehr Patienten als im Vorjahr behandelt hätten. Die KV solle es als ausreichend angesehen haben, wenn es genauso viele Fälle wie im Vorjahr gewesen wären. Bei anderen Fördermitteln wie etwa für konservative Augenarztbehandlungen sollen die Kassen dem Vernehmen nach verlangt haben, dass dies mit einem Schwellenwert ähnlich wie bei Mindestmengen in Kliniken verknüpft werden solle. Dies solle die KV abgelehnt haben.
Sollte es bis zum Jahresende zu keiner Einigung kommen, würde die Gesamtvergütung zunächst nicht erhöht. Dann bekämen die niedergelassenen Mediziner in Sachsen die Leistungen auf dem Niveau von 2023 vergütet. Erst nach einer Einigung oder einer rechtskräftigen Entscheidung des Landesschiedsamts würde die dann vereinbarte Erhöhung der Gesamtvergütung rückwirkend wirksam, hieß es weiter. Das Landesschiedsamt hat für seine Entscheidung drei Monate Zeit.