Baden-Württemberg

Sozialministerium: Gegen Corona Geimpft und keine Behandlung? Geht gar nicht!

Eine zahnärztliche Behandlung kann nicht mit Verweis auf den Impfstatus abgelehnt werden, so das Sozialministerium.

Veröffentlicht:

Stuttgart. Der Fall einer Zahnärztin aus Südbaden, die die Behandlung eines gegen Corona geimpften Kindes abgelehnt haben soll, schlug Ende vergangenen Jahres im Südwesten Wellen. Jetzt hat das Sozialministerium auf Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag seine Rechtsposition dazu klargestellt.

Hintergrund des Verhaltens der Zahnärztin könnten kolportierte Berichte sein, wonach geimpfte Personen angeblich das Spike-Protein des Virus ausstoßen, das dann über Husten oder Hautkontakt an ungeimpfte Personen weitergegeben werde. Unter Verweis auf das Paul-Ehrlich-Institut stellt das Ministerium klar, dass solche Behauptungen „jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren“. Den Behandlungsanspruch des Patienten allein wegen ihres jeweiligen Impfstatus einzuschränken, sei „rechtlich unzulässig“, heißt es.

Die Landeszahnärztekammer hat dazu erklärt, wenn Zahnärzte wegen einer Corona-Impfung die Behandlung verweigern und keine anderen Ausnahmetatbestände der Berufsordnung vorliegen, werde die Angelegenheit dem zuständigen Kammeranwalt übergeben. Im konkreten Einzelfall hat die Kammer demnach eine berufsrechtliche Prüfung eingeleitet. Das Ministerium begrüße dieses Vorgehen. Die zuständige KZVBW geht dem Fall nicht nach, weil die Zulassung der betroffenen Vertragszahnärztin bereits Ende September vergangenen Jahres geendet habe.

Kammern, KVBW und KZVBW haben dem Ministerium mitgeteilt, dass – mit Ausnahme eines unbestätigten Verdachtsfalls – keine weiteren derartigen Fälle bekannt seien. Das Ministerium sieht daher „keinen weitergehenden Handlungsbedarf“, da es sich „offensichtlich um einen Einzelfall“ handele. (fst)

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