Folgen des BSG-Urteils

Streit um Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz: Gesundheitsminister Hoch trifft KV-Vertreter im Dezember

Nach der Ankündigung der KV, sieben Bereitschaftsdienstpraxen schließen zu wollen, war es zwischen KV und Gesundheitsminister verbal heftig zur Sache gegangen.

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Will im Dezember die KV-Führung zum klärenden Gespräch treffen: Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).

Will im Dezember die KV-Führung zum klärenden Gespräch treffen: Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).

© Andreas Arnold / dpa / picture alliance

Mainz. Als Reaktion auf die angekündigte Schließung mehrerer ärztlicher Bereitschaftspraxen wird sich der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) Anfang Dezember mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) treffen. Das teilte das Ministerium in Mainz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit. Die KV hatte die Schließung sieben solcher Praxen zu Beginn 2024 angekündigt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Dienste übernehmen. Hoch hatte die KV daraufhin scharf kritisiert.

Geschlossen werden sollen Bereitschaftspraxen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl. Zudem sollen auch Dienststunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ab Januar 2024 verkürzt werden.

Opposition nennt den Streit „vermeidbar“

Hoch nannte diese Schritte nicht nachvollziehbar. Es sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen. Hoch kündigte seinerzeit an, den Vorstand der KV ins Ministerium einzubestellen. Der Vorsitzende des Vorstands der KV, Peter Heinz, wiederum sprach am Wochenende von einer „befremdlichen Missachtung der ärztlichen Selbstverwaltung“.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Gensch, nannte den Streit zwischen Hoch und der KV vermeidbar. Die Probleme seien schon vor dem Urteil des Bundessozialgerichts, wonach ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt, bekannt gewesen. Gensch warf Hoch vor, mit der „Verbalkeule“ auf die KV einzuschlagen. (dpa)

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