Berlin

Verdi auch in Altenpflege tarifberechtigt

Landesarbeitsgericht Berlin hält die Gewerkschaft für ausreichend durchsetzungsstark, auch außerhalb von Kliniken Pflegetarifverträge abzuschließen.

Veröffentlicht:
Hilfegebend: Verdi darf auch abseits von Kliniken Tarifverträge für Pflegebetriebe schließen, so ein Urteil.

Hilfegebend: Verdi darf auch abseits von Kliniken Tarifverträge für Pflegebetriebe schließen, so ein Urteil.

© Khunatorn / stock.adobe.com

Berlin. Die Gewerkschaft Verdi darf auch außerhalb von Krankenhäusern für Pflegebetriebe Tarifverträge abschließen. Verdi ist ausreichend „sozial mächtig“ sowie insgesamt durchsetzungsstark und damit tariffähig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein zwischen Verdi und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) geschlossener Tarifvertrag über die Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege. Ziel war eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages, was jedoch an der fehlenden Zustimmung der Caritas scheiterte.

Privater Pflegeverband klagt

Während dieser Auseinandersetzungen hatte der konkurrierende Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), in dem sich private Pflegeunternehmen zusammengeschlossen haben, bestritten, dass Verdi außerhalb von Krankenhäusern in der Pflegebranche, etwa der Altenpflege, überhaupt Tarifverträge abschließen darf. Verdi sei hier nicht ausreichend sozial mächtig und durchsetzungsfähig. Gerichtlich beantragte die AGVP, die Gewerkschaft für die Pflegebranche außerhalb von Krankenhäusern als „tarifunfähig“ erklären zu lassen.

Das Landesarbeitsgericht lehnte dies nun ab. Voraussetzung für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft sei, dass sie in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des von der Arbeitnehmervereinigung beanspruchten Zuständigkeitsbereichs über Durchsetzungskraft und organisatorische Leistungsfähigkeit verfügt. Die Tariffähigkeit sei nicht auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkt.

Unterwerfung nicht zu befürchten

Auch wenn es einzelne Bereiche gebe, in denen die Gewerkschaft weniger durchsetzungsstark sei, sei bei Verdi davon auszugehen, dass die Gewerkschaft sich beim Abschluss von Tarifverträgen nicht den Forderungen der Arbeitgeberseite unterwirft. Daher habe eine möglicherweise geringe Durchsetzungskraft von Verdi in Teilbereichen der Pflegebranche nicht zur Folge, dass die Gewerkschaft dort insgesamt als tarifunfähig anzusehen sei, so das LAG. Als Gesamtorganisation sei Verdi offensichtlich organisations- und durchsetzungsfähig sowie in der Lage, hinreichenden Druck auf den sozialen Gegenspieler aufzubauen.

Die Berliner Richter haben die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zugelassen. (fl/mwo)

LAG Berlin-Brandenburg, AZ.: 21 BVL 5001/21

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Miriam Vosloo bleibt an der Spitze

Hartmannbund Berlin unter bewährter Führung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung