NRW-Erlass nach Kritik nachgebessert
Verwirrung über Mindestabstände bei der COVID-Booster-Impfung
Ein Erlass hatte dem NRW-Gesundheitsministerium harsche Kritik eingebrockt. Inzwischen wurde nachgebessert: Bei gesunden Menschen sollten zwischen zweiter und dritter COVID-Impfung mindestens fünf Monate liegen.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. In einem Erlass hatte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) am Montag angeordnet, dass dort eine Booster-Impfung gegen COVID-19 schon vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung ermöglicht werden sollte. Dies wurde vor allem aus der Wissenschaft kritisiert.
Aus immunologischer Sicht reduziere ein so kurzes Intervall die Wirksamkeit der Auffrischimpfung, hieß es. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW hat inzwischen reagiert und empfiehlt Auffrischimpfungen bei gesunden Menschen ab 18 jetzt frühestens fünf Monate nach der Grundimmunisierung.
In erster Linie richtet sich der Erlass des MAGS an Menschen mit eingeschränktem Immunsystem und verminderter Immunantwort. Dieser Teil der Regelung war auch nicht beanstandet worden: Da solche Menschen häufig nur schlecht auf eine Grundimmunisierung ansprechen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine weitere Impfdosis vier Wochen nach den ersten beiden Dosen. Dabei handelt es sich eigentlich aber auch nicht um eine Auffrischimpfung, sondern um den Versuch, überhaupt eine Immunreaktion in Gang zu bringen.
Kritik an Regelung für gesunde Impflinge
Kritik gab es aber an einer weiteren Regelung: Menschen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliege, dürften nicht abgewiesen werden, heißt es in dem Erlass. Ein Mindestabstand von vier Wochen müsse dabei eingehalten werden.
Dies wurde jetzt geändert in: „Das MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist. Insbesondere zur Bekämpfung der Omikron-Variante ist es dringend erforderlich, die Auffrischungsimpfungen mit vollem Tempo weiter voranzubringen“.
Bisher wird gesunden Menschen von der STIKO ein Abstand von sechs Monaten zwischen Zweitimpfung und Booster empfohlen. Dieser Abstand kann zwar offenbar etwas verkürzt werden. So hatten sich jüngst die Europäische Arzneimittelbehörde EMA sowie der Impfstoffhersteller BioNTech mit Blick auf die derzeit verfügbaren Daten für drei Monate Abstand ausgesprochen.
Wissenschaftler in Deutschland betonen allerdings, dass für einen guten Booster-Effekt ein gewisser Mindestabstand eingehalten werden müsse.
„Ultimative Verwirrung ausgelöst“
„Durch einen falschen Bezug auf die spezielle STIKO-Impfempfehlung für schwer immunsupprimierte Patienten wurde eine ultimative Verwirrung ausgelöst“, kritisiert STIKO-Mitglied Professor Christian Bogdan vom Uniklinikum Erlangen den Erlass.
Der Direktor des dort angesiedelten Mikrobiologischen Instituts betont in einer Mitteilung des Science Media Centers (SMC): „Eine ,Boosterimpfung‘ wirkt nur dann wirklich verstärkend auf die angestrebte Schutzwirkung, wenn sie nicht in eine noch laufende Immunantwort hinein erfolgt. Bei einem Impfabstand zwischen der zweiten und dritten Impfung von nur vier Wochen ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Durch einen zu kurzen Impfabstand wird ein Großteil des möglichen Boostereffekts verschenkt, der normalerweise in einer starken Vermehrung der antigenspezifischen T- und B-Lymphozyten sowie einer Erhöhung der Antikörperspiegel besteht“.
Wegen der absehbaren Ausbreitung der Omikron-Variante auch in Deutschland hält Bogdan eine Verkürzung des Abstands um bis zu zwei Monate für vertretbar: „Die durch zwei Impfungen mit den momentan verfügbaren mRNA-Impfstoffen ausgelösten Antikörperantworten zeigen sechs Monate nach der zweiten Impfung eine stark reduzierte beziehungsweise nicht mehr vorhandene Neutralisationswirkung gegenüber der Omikron-Mutante. Auch wenn derzeit noch keine verlässlichen Aussagen zur Wirksamkeit der Impfstoff-induzierten T-Zellaktivität gegenüber der Omikron-Mutante gemacht werden können, kann es in Hinblick auf die durchgehende Aufrechterhaltung von schützenden Antikörperspiegeln sinnvoll sein, die Boosterimpfung von regulär sechs Monaten auf vier Monate nach der zweiten Impfung vorzuziehen.“