Vor dem Votum im Bundesrat
Vier große Hürden auf dem Weg zu einer Klinikreform
Der Stuttgarter Gesundheitsminister Lucha strebt ein Vermittlungsverfahren zur Krankenhausreform an. Diese solle nicht scheitern, betont er – sie müsse aber an wichtigen Punkten nachgebessert werden.
Veröffentlicht:Berlin. Das Land Baden-Württemberg will die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht kippen – sehr wohl aber in vier zentralen Punkten ändern. Das teilte ein Sprecher des Stuttgarter Gesundheitsministeriums auf Anfrage der Ärzte Zeitung mit.
Er wies darauf hin, dass das Land die Reform in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überweisen wolle. Ob es dafür im Bundesrat eine Mehrheit gibt, wird sich voraussichtlich auf der Bundesratssitzung am 22. November zeigen.
Zu den vier Punkten, die der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) im Vermittlungsausschuss ändern will, zählt die Vorhaltevergütung. Es sei „weder fair noch fortschrittlich“, das Vorhaltevolumen unter den Ländern nach Fallzahlen aufzuteilen. Das sei nicht im Interesse von Ländern, die wie der Südwesten ihre Klinikstruktur schon geändert hätten. Diese Anstrengung, so der Sprecher, müsse in der Reform beachtet werden. Das sei im vorliegenden Konzept Lauterbachs aber nicht der Fall. Es verschaffe vielmehr den Ländern einen „Startvorteil“, die wenig Strukturänderungen im stationären Sektor vorgenommen hätten, „da ihr Anteil an der bundesweiten Vorhaltepauschale aufgrund der vergleichsweise hohen stationären Fallzahlen verhältnismäßig höher sein wird.“
Krankenhäuser nicht solide finanziert
Lucha moniert auch, dass die Planungshoheit der Länder missachtet werde: „Durch die Festschreibung bundeseinheitlicher Qualitätsanforderungen, von denen nur in engen Ausnahmefällen abgewichen und die nur in bestimmten Fällen in Kooperation oder in Verbünden erbracht werden dürfen, wird die Planungshoheit der Länder erheblich eingeschränkt. Die Forderung der Länder, dass diese eigenständig und ohne weitere Voraussetzungen entscheiden können müssen, wo Ausnahmen beziehungsweise Kooperationen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, das heißt: wo letztlich vor Ort welche Versorgung erforderlich ist, wird weder mit dem Gesetzesentwurf noch den Änderungsanträgen entsprochen.“
Der dritte Punkt, den Baden-Württemberg ändern will, betrifft die Betriebskostenkostenfinanzierung. Was der Bund dafür plane, sei nach wie vor nicht ausreichend, um die Krankenhäuser finanziell abzusichern: Die Ausgestaltung zum Landesbasisfallwert (LBFW) beziehungsweise zum Ausgleich der Defizite bleibe deutlich hinter den Forderungen der Länder zurück.
Primärversorgungszentren auf der Kippe
Aus Sicht Luchas sind auch die Vorschläge Lauerbachs für die sektorenübergreifende Versorgung untauglich. „Obwohl vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen große Schritte in Richtung einer sektorenübergreifenden Versorgung unternommen werden müssten, sind in dem Gesetz leider nur marginale Verbesserungen enthalten, die eine wirtschaftliche Leistungserbringung in sektorenübergreifenden Versorgern nicht erleichtern“, so der Einwand aus Stuttgart. Die Sektoren blieben organisatorisch und wirtschaftlich weiterhin getrennt. Das in der Reform enthaltene Case-Management bleibe der stationären Leistungserbringung vorbehalten und entspreche nicht dem von Baden-Württemberg geforderten umfassenden, sektoren-übergreifenden Case Management. Primärversorgungszentren, wie sie in Baden-Württemberg erprobt wurden, könnten auf Grundlage der im Reformgesetz enthaltenen Regelungen nicht etabliert werden. (bwa)