Verwaltungsgerichtshof
Bei der Anerkennung ausländischer Medizin-Abschlüsse hat Gleichwertigkeitsprüfung stets Vorrang
„Zwingend und nicht disponibel“: Bei der Anerkennung ausländischer Medizin-Abschlüsse hat die Gleichwertigkeitsprüfung stets Vorrang, urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.