Fundsache

Adolf (25), very british

Veröffentlicht:

20 in Großbritannien nach dem 2. Weltkrieg geborene Babys sind auf den Namen Adolf getauft worden. Das hat, wie die Daily Mail berichtet, eine Auswertung von Geburtsregistern ergeben. Der jüngste britische Adolf erblickte 1985 das Licht der Welt. Man muss wohl vermuten, dass dem heute 25-Jährigen sein Name auf der Insel nicht selten Hohn und Spott einbringt. Vielleicht wird sich der eine oder andere Brite fragen, ob Adolfs Eltern womöglich eine Affinität zum gleichnamigen deutschen Nazi-Diktator haben.

Merkwürdig, allerdings politisch völlig unverdächtig, waren auch andere Namen, die bei der Register-Auswertung auftauchten: So wurden vor knapp hundert Jahren in England Babys allen Ernstes auf den Vornamen "Fish, Fish, Fish" getauft. Dafür können sich die gestraften britischen Adolfs der Nachkriegszeit allerdings auch nichts kaufen. (fuh)

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Kommentare
Dr. Nabil Deeb 29.07.201015:08 Uhr

Vergabe der Vornamen ist eine Art des Grundrechtes der Eltern auf die Entfaltung der Persönlichkeit. !



Gewährleistung des Grundrechtes auf die Entfaltung der Persönlichkeit und das öffentliche Informationsinteresse in unserer Wissensgesellschaft !

Allocation of first names is a kind of basic right of parents to the development of personality !

Ensure the fundamental right to personal development and the public interest in information in our knowledge society !


Nabil DEEB
Arzt – Physician – Doctor
PMI-Registered Doctors''Association
53140 Bonn / GERMANY


Gewährleistung des Grundrechtes aus Art. 5 Abs. 1 GG auf die Entfaltung der Persönlichkeit und das öffentliche Informationsinteresse in unserer Wissensgesellschaft :-

Die Freiheit zur Meinungsäußerung ist in Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt.

Ziel ist es, dass jeder seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern darf. Grenzen ergeben sich gemäß der drei in Art. 5 Abs. 2 GG genannten Schranken (Schrankentrias) aus:-

1. den allgemeinen Gesetzen,
2. den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und
3. dem Recht der persönlichen Ehre.

Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit: "Meinung" erfasst grundsätzlich jedes Werturteil, jede Ansicht oder Anschauung, unabhängig davon, ob sie private oder öffentliche Angelegenheiten betrifft.
Ausgeschlossen ist der Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit für bewusst unwahre Tatsachen.

Allgemeine Gesetze sind alle abstrakt-formulierten Gesetze, d.h. Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verbieten und den Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes bezwecken. Nach der Definition des BVerfG sind dies Normen, die sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen.

Geschützt ist insbesondere die Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild. Daneben sind andere Verbreitungsformen möglich.

Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist gegeben bei jeder Anordnung der öffentlichen Gewalt, durch die die Meinungsäußerung verboten oder behindert wird.


Meinungsfreiheit nach dem internationalen Recht :-

Verankerung der Menschenrechte auf internationaler Ebene
Dokumente der Vereinten Nationen :-

Entscheidend für die Verankerung der Menschenrechte im internationalen Recht war die Erfahrung des Zweiten Weltkrieges, der auch als Folge der ungelösten Probleme im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen Minderheitenschutzbestimmungen unter der Ägide des Völkerbunds nach dem Ersten Weltkrieg gesehen wurde. Die internationale Kodifizierung sollte der Staatengemeinschaft Mittel in die Hand geben, Verbrechen an die Menschheit und Vertreibungen in Zukunft zu verhindern, und gleichzeitig die Probleme von staatenlosen Flüchtlingen, die durch nationale Grundrechtskataloge nicht geschützt wurden, lindern.

Erstmals wurden nun Individuen zu Subjekten des internationalen Rechts, das sich zuvor nur auf Staaten bezogen hatte. Bereits in ihrer Gründungscharta von 1945 bekennt sich die United Nations Organization (UNO) zum Schutz der Menschenrechte. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 legte die UNO einen umfassenden Katalog vor, der – obwohl nicht rechtsverbindlich – das wohl einflussreichste Dokument in der Entwicklung der Menschenrechte darstellt.


In Artikel 19 hält die Erklärung fest: -


"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."


Im Unterschied zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind die beiden 1966 beschlossenen Pakte über bürgerliche und politische Rechte (Informationen zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte) sowie über soziale, ökonomische und kulturelle Rechte (Informationen zum P

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