Unfallträchtiger Beruf
Feuerwehrleute leben gefährlich
Feuerwehrleute sind einem deutlich höheren Unfallrisiko ausgesetzt als andere Beschäftigte. Das belegen aktuelle Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzliche Gefahren drohen durch die Folgen des Klimawandels.
Veröffentlicht:Berlin. Sie retten andere und setzen sich dabei selbst einem hohen Risiko aus: Im Jahr 2019 erlitten Angehörige der freiwilligen Feuerwehr mehr als 4500 meldepflichtige Arbeitsunfälle und über 380 Wegeunfälle. Dabei kamen laut aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sechs Feuerwehrmänner zu Tode.
In rund 2450 Fällen seien neue Renten an Versicherte oder ihre Hinterbliebenen ausgezahlt worden. Die DGUV sprach von einem „Indiz für einen besonders schweren Unfallverlauf“, dem Feuerwehrleute ausgesetzt seien.
Insgesamt sind in Deutschland mehr als 1,3 Millionen freiwillige Feuerwehrleute über die gesetzliche Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Besonders schwere Unfallverläufe
„Die Unfallzahlen des vergangenen Jahres zeigen, wie auch schon die der Jahre davor, dass der ehrenamtliche Feuerwehrdienst mit Risiken verbunden ist, die leider immer wieder zu schweren und sogar tödlichen Unfällen bei den Einsatzkräften führen“, sagte Tim Pelzl, Leiter des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV.
Pelzl appellierte an alle verantwortlichen Personen und Feuerwehrführungskräfte, sich noch mehr für die Prävention von Unfällen im Feuerwehrdienst einzusetzen.
Neue Gefahren durch Klimawandel
Der Klimawandel könne die Gefahrenlage für die Einsatzkräfte der Feuerwehr weiter erhöhen, warnte Pelzl. Mit steigenden Temperaturen komme es vermutlich häufiger zu Starkregen-Ereignissen, Überflutungen und Vegetationsbränden. Dadurch seien Feuerwehrleute zusätzlichen Gefahren ausgesetzt.
Aspekte von Sicherheit und Gesundheit seien daher verstärkt in die Aus- und Fortbildungspläne der Feuerwehren zu integrieren. Das feuerwehrspezifische Vorschriften- und Regelwerk der DGUV wie auch Feuerwehrdienstvorschriften der Bundesländer böten eine hervorragende Grundlage dafür, so Pelzl. (hom)