Flüchtlinge
Flickenteppich bei der Altersbestimmung
Ein einheitliches Vorgehen der Jugendämter, das Alter von Flüchtlingen festzustellen, gibt es bislang nicht.
Veröffentlicht:STUTTGART. Die Jugendämter gehen bei der Altersbestimmung von Flüchtlingen unterschiedlich vor, wie der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, sagt. Zwar ist das Verfahren bundesweit grundsätzlich im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach muss das Jugendamt zunächst nach Ausweispapieren fragen und den Flüchtling etwa durch Befragungen und eigene Beobachtungen altersgemäß einschätzen. Im Zweifel kann das Amt eine ärztliche Untersuchung veranlassen, die nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich ist. Sie kann nach einer Lesart auch die radiologische Untersuchung etwa der Handknochen oder Schulterblätter beinhalten – ob dies das Gesetz hergibt, ist aber umstritten.
Das Saarland hat eine sogenannte zentrale Vorclearingstelle eingerichtet, die beim Sozialministerium angegliedert ist. "Als 2015 viele Flüchtlinge ins Land kamen, kamen die Jugendämter im Saarland an ihre Grenzen und haben das Land gebeten zu helfen", erklärt eine Sprecherin. Von Februar 2016 bis Anfang dieses Jahres habe es 528 junge Flüchtlinge gegeben, bei denen es nach oberflächlichen Betrachtungen und Befragungen Zweifel an der Minderjährigkeit gegeben habe. Sie wurden radiologisch untersucht.
Ergebnis: 254 wurden als volljährig eingeschätzt. Erst nach der Altersfeststellung werden sie auf andere Bundesländer oder Kommunen im Saarland verteilt. Ähnlich geht auch Hamburg vor.
Das Röntgen zur Altersbestimmung ist umstritten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält, wie berichtet, das Röntgen des Handgelenks ohne medizinische Notwendigkeit für einen "Eingriff in die körperliche Unversehrtheit". Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) führen an, es sei medizinisch nicht möglich, ein Alter festzustellen. "Experten sind sich einig, dass nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Jahren möglich ist." Hingegen meint der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, Andreas Schmeling, zwar könne man nicht das exakte Alter bestimmen, aber der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit sei möglich.
Auch wegen der kritischen Haltung in Teilen der Ärzteschaft wenden viele Bundesländer das Röntgen zur Altersfeststellung kaum oder gar nicht an. In Baden-Württemberg etwa meint das von den Grünen geführte Sozialministerium, dass es für eine Röntgenuntersuchung zur Altersbestimmung durch das Jugendamt eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung brauche, die aber fehle. "In der Praxis dürften angesichts der ablehnenden Haltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ohnehin nur wenige Ärzte in Baden-Württemberg bereit sein, entsprechende Untersuchungen durchzuführen", heißt es in einem Hinweispapier des Ministeriums aus dem August 2016. Innenpolitiker verweisen aber darauf, dass es auch noch das Aufenthaltsgesetz des Bundes gibt. Darin steht, dass bei Zweifeln "erforderliche Maßnahmen" zu treffen sind, um das Alter festzustellen.
Dazu gehören demnach auch körperliche Eingriffe, wenn keine Nachteile für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten sind. Damit sehen Innenpolitiker auch Röntgenuntersuchungen gedeckt. Manche Jugendämter halten die aber nicht für nötig. Das Jugendamt in Stuttgart zählte im vergangenen Jahr 227 junge, unbegleitete Flüchtlinge, die behaupteten, sie seien minderjährig. Nach Angaben des stellvertretenden Jugendamtsleiters Heinrich Korn wurden 33 Prozent als volljährig eingestuft. Stuttgart setzt auf eine genaue Befragung. "Wir glauben, dass wir bei medizinischen Untersuchungen nicht zu anderen Ergebnissen kommen würden."
Vom Alter hängt viel ab: Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge brauchen einen Vormund. Sie leben nicht in Sammelunterkünften, sondern in Familien oder Wohngruppen. Nach Darstellung des Beigeordneten des Städte- und Gemeindebundes, Lübking, bekommen sie eine pädagogische Betreuung und in der Regel sofort eine Duldung. Damit kommt für sie eine Abschiebung, die bei Minderjährigen generell schwierig ist, erst einmal nicht infrage. Auch für die Frage der Strafmündigkeit ist das Alter wichtig: So geht es im Prozess gegen den Flüchtling Hussein K., der 2016 in Freiburg eine Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, auch um die Frage, ob der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war.Der Städte- und Gemeindebund fordert daher eine einheitliche, bundesweite Regelung zur Altersfeststellung. "Wir wollen diesen Flickenteppich der Länder nicht." In der Pflicht ist seiner Meinung nach der Bund, Vorbild ist für ihn das Saarland. "Wir erwarten, dass eine Verteilung von jungen Flüchtlingen auf die Kommunen erst dann stattfindet, wenn ihre Identität geklärt ist – auch das Alter."(dpa)