Betrug im Sport
Fünf Jahre Anti-Doping-Gesetz:Notfalls kommt der Staatsanwalt
Das Anti-Doping-Gesetz ist am 13. November 2015 im Bundestag verabschiedet worden. Nicht zuletzt der Blutdoping-Prozess in München und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der „Operation Aderlass“ zeigen: Es bewährt sich.
Veröffentlicht:Frankfurt/Main. Für Dagmar Freitag ist unabhängig vom Ausgang des Münchner Doping-Prozesses („Operation Aderlass“) eines schon gewiss. „Mein Urteil zum Anti-Doping-Gesetz steht fest: Der Fall zeigt, dass das Gesetz wie gewünscht greift.“
Die Sportausschussvorsitzende des Bundestages hat jahrelang gegen viele Widerstände – auch des Deutschen Olympischen Sportbundes – für das Gesetz gekämpft, bis es am 13. November 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde.
„Das Anti-Doping-Gesetz hat eine große Lücke geschlossen“, erklärte die SPD-Politikerin. Seit Inkrafttreten sei es staatlichen Strafverfolgungsbehörden möglich, endlich Ermittlungsinstrumente zu nutzen, die der Sport nicht habe und auch niemals bekommen werde. „Der Sport kann Dopingproben analysieren lassen, Sperren aussprechen“, so Freitag. Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch könnten Datenaustausch veranlassen oder Durchsuchungen durchführen – „dass Letzteres ein deutlich schärferes Ermittlungsschwert ist, sollte eigentlich jedem einleuchten“.
Wo das Sportrecht nicht hinreicht
Ohne diese Möglichkeiten mit dem Gesetz wäre das Blutdoping-Netzwerk des Erfurter Sportarztes Mark S. kaum so umfangreich aufgedeckt und wären nicht mehr als ein Dutzend Sportler als Kunden ausgemacht worden. Vielleicht hätte es dieses Verfahren in München auch gar nicht gegeben. „Das Anti-Doping-Gesetz greift dort, wo das Sportrecht nicht sanktionieren kann“, heißt es in einem Statement der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) zum fünfjährigen Jubiläum. Es bündele „die erforderlichen Kräfte zum Schutz des sauberen und fairen Sports“.
Im Münchner Prozess werde nun auf Basis des Gesetzes von einem staatlichen Gericht „richtungsweisend und mit einer starken Signalwirkung“ entschieden. „Alles in allem wird damit deutlich, wie wichtig auch die spezielle strafrechtliche Überprüfung von Doping-Verstößen geworden ist.“ Auch die Vereinigung Athleten Deutschland zieht eine positive Bilanz. „Das Gesetz hat den Kampf gegen Doping mit Sicherheit gestärkt“, sagte Geschäftsführer Johannes Herber. Es könne damit „weitreichender und tief gehender“ ermittelt werden, besonders gegen die Hintermänner. „Es ist immens wichtig, dass der Staat durchschlagend gegen diese Netzwerke vorgehen kann“, so Herber.
Bedenken waren unbegründet
Es habe sich in den vergangenen Jahren laut Nada auch gezeigt, dass entgegen anfänglicher Kritik vor allem von Seiten des Sports „keine gravierenden Konflikte, die die Rechte der Athleten schwächen oder sie verunsichern könnten“, aufgetreten seien.
Der Deutsche Olympische Sportbund hatte sich lange gegen ein eigenständiges Gesetz gewehrt, weil es angeblich die Sportgerichtsbarkeit gefährden oder konterkarieren könnte. „Nichts davon ist eingetreten“, sagte Freitag.
In der Frankfurter DOSB-Zentrale sei es in letzter Zeit auch eher ruhig geworden, was das Gesetz angehe: „Vielleicht ist das ja eine Form der stillen Zustimmung.“
Abgesehen davon, dass man durch das Gesetz ein „deutlich schärferes Ermittlungsschwert“ habe, habe es auch einen großen Abschreckungseffekt. „Für die Sportler macht es ziemlich sicher einen Unterschied, wenn klar ist, dass nicht nur eine Doping-Sperre droht, sondern eine Zeit hinter Gittern“, unterstrich die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag. (dpa)