Kampf um lebenserhaltende Maßnahmen
Gerichtshof für Menschenrechte will sich zu hirntotem Jungen äußern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Abschaltung lebenserhaltender Maßnahmen beim hirntoten Jungen Archie angenommen. Die Richter wollen umgehend entscheiden.
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Hollie Dance (r.), Mutter des unheilbar kranken Archie, spricht vor dem Royal London Hospital in Whitechapel mit Journalisten. Wenige Stunden vor der geplanten Abschaltung der Geräte reichten die Anwälte der Familie einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein.
© Dominic Lipinski / PA Wire / dpa
Straßburg. Die Eltern eines als hirntot geltenden Jungen in Großbritannien haben den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, um die Abschaltung der lebenserhaltenden Apparate zu verhindern. Wie ein Sprecher des Gerichts in Straßburg am Mittwoch bestätigte, ging am Morgen der Antrag auf eine einstweilige Anordnung ein. Da es sich um eine schwierige Materie handle, brauche die Prüfung durch die Richter noch Zeit. Es sei mit einer Entscheidung im Laufe des Abends zu rechnen. Man hoffe, dass es nicht zu spät sei.
Mit einer einstweiligen Anordnung etwa unter Bezug auf das „Recht auf Leben“ in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 2) könnte Straßburg eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahmen bis auf Weiteres verlangen, nachdem die Eltern des Zwölfjährigen alle juristischen Mittel in ihrem eigenen Land ausgeschöpft haben. Da Großbritannien Mitglied des Europarats ist, wäre es dazu gehalten, die Anordnung umzusetzen.
Ursprünglich hatten die Geräte, die die Vitalfunktionen des Jungen namens Archie aufrechterhalten, schon Montag abgeschaltet werden sollen. Dann wurde die Frist von Tag zu Tag verlängert. Die Mutter Hollie Dance hatte laut Medienberichten erklärt, sie wolle „kämpfen bis zum bitteren Ende“.
Archie liegt seit dem 7. April im Koma, nachdem er sich bei einem Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Ärzte haben keine Hoffnung auf eine Besserung. Sämtliche britischen Gerichte bis hin zum Supreme Court in London lehnten daher eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahmen ab. (KNA)