Prozessende in Sicht

Eifel: Getöteter Arzt war polizeibekannt

Ende 2022 wird ein Arzt in der Eifel getötet. Das Motiv sollen zerrüttete Familienverhältnisse gewesen sein. Unter Alkoholeinfluss wurde er öfter aggressiv, wie Strafbefehle gegen ihn zeigen.

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Trier. Der Ende 2022 ermordete Arzt aus Gerolstein in der Eifel war seit Jahren der Polizei bekannt. Wegen verbaler und körperlicher Attacken in alkoholisiertem Zustand war er vom Amtsgericht Daun mehrfach verurteilt worden, wie der Vorsitzende Richter Günther Köhler vor dem Landgericht Trier im Prozess gegen drei Angeklagte vortrug.

Weil er seine damalige Frau Ende 2014 geschlagen hatte, erhielt er wegen Körperverletzung einen Strafbefehl. Anfang 2020 folgte ein Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen seine aktuelle Lebensgefährtin. Er hatte ihr laut damaligen Urteil zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

Zudem wurden Strafbefehle gegen ihn wegen Beleidigung und Bedrohung ausgesprochen. In einem Fall habe er Ende 2021 im Streit mit dem Sohn seiner Lebensgefährtin ein Jagdmesser gezogen und ihn gefragt, „ob er denn heute noch sterben wollte“.

Verlobte, Sohn und Halbbruder angeklagt

Der 53 Jahre alte Mediziner ist Ende 2022 getötet worden. Auf der Anklagebank sitzen seit Mitte April die 36 Jahre alte Verlobte des Opfers, ihr heute 18-jähriger Sohn und dessen 17 Jahre alter Halbbruder. Sie sollen den Arzt nach einem gemeinsamen Plan getötet und die Leiche in einem Waldstück bei Rockeskyll (Kreis Vulkaneifel) vergraben haben.

Motiv soll „ein zerrüttetes innerfamiliäres Verhältnis“ gewesen sein. Der 53-Jährige habe seit längerem übermäßig Alkohol getrunken – dann sei es zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen. So auch am Tatabend, hieß es in der Anklage.

Bei den heute 18- und 17-Jährigen lautet die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord: Sie sollen dem Arzt nach einem Streit mit der Freundin im Wohnhaus in Gerolstein aufgelauert, ihn „mit gefährlichen Gegenständen attackiert“ und einer Schlinge um den Hals gewürgt haben. Die 36-Jährige war laut Anklage zeitweise dabei, soll sich aber an der Gewalt nicht beteiligt haben. Sie ist wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt.

Keine Zweifel an Aussagen

Auf den Aussagen des 17-Jährigen beruht maßgeblich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Jugendkammer habe „keine Zweifel“ an der Glaubwürdigkeit des jüngsten Angeklagten. „Seine Aussagen sind verwertbar“, sagte Köhler und wies einen Antrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens der Verteidigung zurück.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Eric Samel ist der Prozess auf der Zielgeraden. Auch wenn es bei den Einlassungen der Angeklagten verschiedene Versionen gebe: Es könne nur eine richtige geben¨– und die sei seiner Ansicht nach jene, die Gegenstand der Anklage sei, sagte er. Bisher ist der Prozess bis zum 21. August geplant. (dpa)

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