Bayern

Holetschek bekräftigt sein Nein zu Modellprojekten mit Cannabis in Bayern

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek lehnt Modellprojekte mit Cannabis in Bayern weiterhin ab. Kritik aus der Opposition weist er zurück.

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek: Cannabis-Modellprojekte soll es in Bayern nicht geben. (Archivbild)

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek: Cannabis-Modellprojekte soll es in Bayern nicht geben. (Archivbild)

© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

München. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat Kritik der SPD an seiner klaren Absage an Cannabis-Modellprojekte entschieden zurückgewiesen. Holetschek betonte am Montag in einer Mitteilung: „Ich bleibe dabei, dass wir keine Cannabis-Modellprojekte in Bayern zulassen wollen. Wir werden genau verfolgen, welche gesetzlichen Regelungen die Bundesregierung auf den Weg bringt. Sobald der entsprechende Gesetzentwurf vorliegt, werden wir ihn prüfen und alle rechtlichen Mittel einsetzen, um Modellprojekte in Bayern zu verhindern.“

Die Opposition hatte zuvor rechtliche Kritik an der Haltung der Staatsregierung geübt. Zuletzt hatten SPD-Politiker Gesundheitsminister Holetschek einen offenen Brief dazu geschrieben. Der Minister hält diese Kritik für unbegründet.

Modellprojekte nur bei medizinischer Zielsetzung

Holetschek erläuterte: „Die in dem Brief genannten Gegenargumente sind schon lange bekannt. Letztlich zielen die Pläne der Ampel für Modellprojekte für staatlich lizenzierte Vertriebssysteme von Cannabis auf eine bundesweite Legalisierung ab – und diese steht nicht im Einklang mit dem Völker- und Europarecht. Dies hat das Gutachten von Professor Bernhard Wegener zu den völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland eindeutig ergeben.“

Anders als die Verfasser des Briefes meinten, erlaube das Völker- und Europarecht keine wissenschaftlichen Modellprojekte, die das Ziel verfolgen, ein umfassendes staatlich lizenziertes Drogenangebot zu schaffen. Denn diese würden das im Völker- und Europarecht ausdrücklich verankerte Verbot des Inverkehrbringens von Cannabis unterlaufen. Ausnahmen gälten lediglich für wissenschaftliche Vorhaben mit medizinischer Zielsetzung. Holetschek: „Darunter fallen die von der Ampel-Koalition ins Auge gefassten Modellprojekte aber eindeutig nicht.“ (eb)

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