Karlsruhe korrigiert erneut das Abtreibungsrecht

Rechtswidrig, aber straffrei: das ist das salomonische Urteil zum Abtreibungsrecht.

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Karlsruhe, 28. Mai 1993. Als Folge der Wiedervereinigung musste der Bundestag das Abtreibungsrecht - in der DDR galt die Fristenlösung ohne Auflage - harmonisieren.

Die Entscheidung des Bundestages - eine Fristenlösung mit Beratungspflicht der Frau - verwarf das Bundesverfassungsgericht Ende Mai 1993.

Seine Entscheidung: Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen für die Frau und den Arzt in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei.

Eine soziale Indikation gibt es nicht mehr. Sie wird durch eine Fristenlösung mit Beratungspflicht für die betroffene Frau mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch ersetzt.

Die Beratung muss stärker auf den Erhalt des Lebens abstellen. Die Frau muss den Eingriff selbst bezahlen mit Ausnahmen: medizinische, eugenische und kriminologische Indikation.

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