Urteil

"Körperwelten" kein Verstoß gegen Bestattungsgesetz

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Ausstellung "Körperwelten" mit plastinierten Leichen darf ohne Genehmigung gezeigt werden. Das Berliner Bestattungsgesetz steht dem nicht entgegen, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin.

Der Anatom Gunther von Hagens hatte schon mehrfach in der Hauptstadt ausgestellt, das Bezirksamt Mitte hatte aber eine für Januar geplante Ausstellung verboten. Das Bestattungsgesetz sehe zügige Bestattungen vor und verbiete die öffentliche Zurschaustellung von Leichen.

Davon seien die Plastinate aber nicht erfasst, urteilte das Verwaltungsgericht. Sie würden nicht verwesen und könnten daher auch nicht bestattet werden. Sie seien wie anatomische Präparate, die seit jeher ausgestellt würden. (mwo)

Az.: VG 21 K346.14

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aktuelle Umfrage

Patienten vertrauen offiziellen Seiten

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Koalitionsvertrag im Pädiatrie-Check: „Man zeigte sich stets bemüht“

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?