Nach Aufregung um Automat

Landkreis Helmstedt verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Die Stimmen nach einem Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige mehren sich. Ein Landkreis in Niedersachsen macht nun ernst und wird aktiv.

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Ein Warenautomat in Gifhorn, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt. Der Landkreis untersagt nun die Abgabe an Minderjährige.

Ein Warenautomat in Gifhorn, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt. Der Landkreis untersagt nun die Abgabe an Minderjährige.

© Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt in Niedersachsen verbietet den Verkauf des als Partydroge genutzten Lachgases an Minderjährige. Der Kreistag habe am Mittwochabend bei zwei Enthaltungen einen entsprechenden Beschluss gefasst, sagte am Donnerstag ein Kreissprecher zu entsprechenden Medienberichten.

Grund für die Entscheidung sei gewesen, dass im Nachbarlandkreis Gifhorn Lachgas in einem Automaten direkt neben einer Schule angeboten worden sei. Auch ein Kiosk in Schöningen im Landkreis Helmstedt habe auf Instagram offensiv mit einem Lachgasangebot geworben.

„Um hier frühzeitig gegenzusteuern, hat sich die Kreisverwaltung entschieden, ein Verkaufsverbot für Minderjährige per Gefahrenabwehrverordnung durchzusetzen“, erklärte der Kreissprecher. Dies sei laut niedersächsischem Polizeigesetz möglich.

Bewegung in Ländern und Bundestag

Beim Gebrauch von Lachgas als Rauschmittel besteht laut Kreisverwaltung die Gefahr, dass unter anderem Verwirrtheit, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Blutdruckabfall auftreten können. Bei hohen Mengen könne es sogar zu Kreislaufstillstand, schweren Lähmungen bis zur Querschnittslähmung, Hirnschäden oder dem Tod kommen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas besonders an junge Leute angekündigt. Im Bundesrat laufen Initiativen für ein Verbot. Der Petitionsausschuss verabschiedete am Mittwoch eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition mit höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen. (dpa)

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