Nach dem juristischen Tauziehen
Lebenserhaltende Maßnahmen beendet – der zwölfjährige Archie ist tot
Seit April lag der zwölfjährige Archie im Koma. Nach langem Tauziehen um die Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahmen verloren die Eltern in letzter Instanz. Jetzt ist der Junge gestorben.
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Volle mediale Präsenz bis zum Ende: Der Kampf um lebenserhaltende Maßnahmen beim schwerstkranken britischen Jungen Archie ist zu Ende. Auf den Auftritt von den Eltern warteten viele Fernsehkameras vor der Klinik auf den Auftritt der Eltern.
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London. Der seit April im Koma liegende britische Junge Archie ist tot. Wie die BBC am Samstag berichtete, teilte die Mutter des Zwölfjährigen seinen Tod vor dem Krankenhaus in London mit, in dem er zuletzt behandelt worden war.
Archie lag seit dem 7. April im Koma. Zuvor hatte er sich bei einem Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen. Der Fall sorgte international für Aufmerksamkeit. Die Eltern des Jungen hatten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und die Vereinten Nationen angerufen, nachdem die Ärzte ihn für hirntot erklärt und die britischen Gerichte entschieden hatten, dass er nicht für eine palliative Versorgung ins Hospiz verlegt werden könne.
Die Richter in Straßburg hatten am Mittwoch eine vorläufige Maßnahme abgelehnt, um die Abschaltung der lebenserhaltenden Apparate im letzten Moment zu verhindern. Der Gerichtshof erklärte nach eintägiger Prüfung, die Bedingungen für eine Individualbeschwerde seien nicht erfüllt. Er werde daher „nicht in die Entscheidungen der nationalen Gerichte eingreifen, mit der Einstellung der lebenserhaltenden Behandlung von A.B. fortzufahren“, hieß es.
Straßburger Richter mischten sich nicht ein
Die Straßburger Richter verwiesen unter anderem auf die Schlussfolgerung eines britischen Gerichts, dass die Weiterbeatmung nach „zwingendsten Anzeichen“ nicht im Interesse des Jungen sei.
Vor dem Hintergrund des Falles forderte die katholische Kirche in Großbritannien eine bessere Vermittlung zwischen Eltern und Gesundheitsinstitutionen, um komplexe Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. „Auch wenn die katholische Kirche anerkennt, dass es Situationen gibt, in denen medizinische Behandlung zur Lebenserhaltung nicht mehr notwendig sind und dass es keine Hoffnung auf Genesung gibt, sollten herkömmliche Behandlung und Pflege immer entsprechend der Verfassung des Patienten angeboten werden“, erklärte am Freitag Weihbischof John Sherrington, der innerhalb der Bischofskonferenz für familiäres Leben zuständig ist. (KNA)