Lektion für einen kriminellen wilden Pinkler

Wild pinkeln ist ohnehin verboten - man kann es aber auch auf die Spitze treiben, und das hat fatale Folgen.

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Mann pinkelt gegen einen Baum: Dies kann fatale Folgen haben.

Mann pinkelt gegen einen Baum: Dies kann fatale Folgen haben.

© Steinach / imago

ST. INGBERT (dpa/eb). Kleines Geschäft, große Folgen: Weil er seine Blase an der Wand einer Polizeiwache entleerte, ist ein 32 Jahre alter Mann am Sonntagabend im saarländischen St. Ingbert aufgegriffen worden.

Als die Beamten seine Personalien überprüften, stellte sich heraus, dass der Wildpinkler wegen eines Bedrohungsdelikts mit Haftbefehl gesucht wurde, wie die Polizei am Montag mitteilte. Die nächsten 30 Tage muss er seine Bedürfnisse daher in der Justizvollzugsanstalt Neunkirchen verrichten.

Wildes Pinkel kann fatale Folgen haben, wie auch die "Berliner Zeitung" vor geraumer Zeit berichtete. Danach hat sich ein Mann beim Wildpinkeln sogar schwer verletzt. Der stark angetrunkene Mann (55) hatte ein Gebüsch in einer Parkanlage aufgesucht, um sich eben mal schnell zu erleichtern.

Während er dabei war, sein Geschäft zu verrichten, kippte er allerdings so unglücklich nach vorne, dass sich ein Ast durch seine Augenhöhle in den Kopf bohrte.

Die Verletzungen des Mannes waren lebensgefährlich, er musste deshalb mit einem Rettungshubschrauber in eine Augenklinik geflogen werden.

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