Referentenentwurf aus Bundesfamilienministerium
MB und KBV fordern Nachbesserungen beim Schutz vor Gehsteigbelästigungen
Das Bundesfamilienministerium plant, „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner mit Bußgeldern zu ahnden. KBV und Marburger Bund fordern mehr Schutz für Klinik- oder Praxismitarbeiter.
Veröffentlicht:Berlin. Nachdem das Bundesfamilienministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes veröffentlicht hat, trudeln dazu jetzt die Stellungnahmen von Verbänden ein. Marburger Bund (MB) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sehen an entscheidender Stelle noch Nachbesserungsbedarf.
Lob kommt am Freitag vom MB für den „ganzheitlichen Ansatz mit einem Schutzkonzept, das nicht nur die betroffenen Schwangeren selbst, sondern auch die Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, einschließlich der jeweiligen Mitarbeitenden umfasst“. Der Verband fordert jedoch - wie im Übrigen auch die KBV -, dass nicht nur die bewusste Behinderung der Arbeit von Ärztinnen und Ärzten verboten wird, sondern auch die Belästigung der Mediziner sowie der Mitarbeiter der Einrichtungen.
Der MB plädiert zudem dafür, die in der Gesetzesänderung vorgesehenen Bußgeldandrohungen zu evaluieren. „Sollte kein oder nur ein geringer Rückgang zu verzeichnen sein, muss über weitere Schritte nachgedacht werden“, so der Marburger Bund.
Sperrzone von 100 Metern
Durch die Novelle des Schwangerenkonfliktgesetzes sollen sogenannte Gehsteigbelästigungen verhindert werden, unter denen zunehmend Praxen leiden, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Dazu will das Familienministerium bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen verbieten, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Untersagt werden sollen Aktionen von Abtreibungsgegnern („wahrnehmbare Verhaltensweisen“) in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Praxen oder Kliniken.
Künftig soll es beispielsweise nicht erlaubt sein, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren. Auch dürfen Schwangeren „gegen ihren erkennbaren Willen“ keine „eigenen Meinungen“ aufgedrängt werden. Zudem soll es verboten sein, sie unter Druck zu setzen oder mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Bei Verstößen sieht der Referentenentwurf Bußgelder von bis zu 5.000 Euro vor.
KBV gegen zu kleinteilige Analyse
Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. So soll unter anderem die regionale Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Länderebene genauer dargestellt werden. Die KBV gibt hier zu bedenken, dass dadurch gerade in den ohnehin ausgedünnten Versorgungsregionen einzelne Ärztinnen und Ärzte für die Öffentlichkeit identifizierbar sein könnten. „Es besteht die Gefahr, dass dann weitere Ärztinnen und Ärzte von der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen Abstand nehmen“, so die KBV, die deshalb bei zu kleinen Zahlen auch eine größere regionale Darstellung zulassen will. (juk)