Fundsache

Rom und das Reinheitsgebot

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La Dolce Vita - das reine süße Leben darf nicht so rein bleiben wie es war. Schuld ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, der den Italienern ihr Reinheitsgebot für Schokolade genommen hat. Danach galt Schokolade als "reine Schokolade", wenn sie kein anderes Fett als Kakaobutter enthielt.

Der EU-Kommission schmeckte dies rein gar nicht, deshalb verklagte sie Italien. Denn nach EU-Recht darf Schokolade bis zu fünf Prozent Ersatzfette enthalten, auf die der Hersteller allerdings hinweisen muss. Und nicht Rom, sondern Brüssel kam, las und siegte.

Rein oder nicht rein - rein rechtlich ist Schokolade eben Schokolade, befand auch der EuGH (Az.: C 47/09). "Reine Schokolade" sehe das EU-Recht nicht vor. Zur reinen Information der Verbraucher reiche der vorgeschriebene Hinweis auf Ersatzfette aus. (mwo)

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