Timoschenko muss nicht am Prozess teilnehmen

BERLIN (dpa). Auf Anraten deutscher Ärzte muss die in Haft erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko nicht zum Auftakt eines umstrittenen zweiten Prozesses vor Gericht erscheinen.

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Die 51-jährige Oppositionsführerin sei nach einem Gutachten der Berliner Charité nicht transportfähig, teilte der ukrainische Gefängnisdienst am Sonntag in Kiew mit.

Charité-Chef Professor Karl Max Einhäupl hatte Timoschenko zuvor erneut in einer Klinik untersucht. Nach Ansicht des Neurologen würde die Prozess-Teilnahme die Erfolge der Therapie stark gefährden, hieß es in der Mitteilung.

Fraglich ist, ob der Prozess in der Stadt Charkow wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung wie geplant an diesem Montag beginnt. Bereits am 21. Mai hatte der Richter die Sitzung vertagt, weil Timoschenko aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte.

Auch die Fortsetzung des Berufungsprozesses im erste Fall wegen Amtsmissbrauchs am Dienstag in Kiew ist damit unsicher.

Die aktuellen Vorwürfe gegen die Politikerin stammen aus den 1990er Jahren, als sie Chefin eines Energiekonzerns war. Timoschenko wurde im ersten Prozess zu sieben Jahren Straflager verurteilt. Jetzt drohen ihr zwölf weitere Jahre Haft.

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