Warum darf Wein nicht bekömmlich sein?

LUXEMBURG (dpa) Wein darf nicht "bekömmlich" sein - jedenfalls nicht in der Werbung. Dies jedenfalls meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Rechtsgutachten.

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Die Behauptung, ein Wein sei mild und deswegen bekömmlich, sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die gemäß einer EU-Verordnung von 2006 bei alkoholischen Getränken verboten sei.

Der Gutachter nahm zu einem Rechtsstreit zwischen der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft "Deutsches Weintor" und dem Land Rheinland-Pfalz Stellung. Die höchsten EU-Richter werden in einigen Monaten entscheiden.

Die Genossenschaft hatte Wein der Rebsorten Dornfelder, Weiß- und Grauburgunder als "Edition Mild" mit dem Zusatz "sanfte Säure" vermarktet.

Auf dem Etikett hieß es unter anderem, der Wein werde durch ein "Schonverfahren zur biologischen Säurereduzierung" zum "milden Genuss". Auf dem Flaschenhals stand "Edition Mild bekömmlich".

Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten

Die rheinland-pfälzischen Behörden hatten das beanstandet: Gesundheitsbezogene Angaben sind gemäß EU-Recht verboten.

Der slowakische Generalanwalt Jan Mazak vertrat die Auffassung, die strittige Werbung werde nicht nur als Hinweis auf allgemeine Eigenschaften des Weines verstanden, sondern auf dessen Verdaulichkeit.

Die Werbung mit einer besseren Verdaulichkeit könne nicht nur die Nachfrage von anderen Getränken wegverlagern, sondern "sogar neue Verbraucher, insbesondere solche mit einem empfindlichen Magen, anziehen".

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 30.03.201214:59 Uhr

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Es ist gut, daß nach lebensmittelrechtlichen Bestimmungen die gesundheitsbezogene Werbung nicht erlaubt ist. Das Gleiche gilt natürlich auch für Genußmittel.
Trotzdem versuchen die Umsatz-Strategen der Ernährungswirtschaft immer wieder ihre Produkte mit gesundheits-fördernden Slogan wettbewerbswidrig und oftmals verbraucher-irreführend zu deklarieren.
Die staatliche Lebensmittel-Überwachung in den EU - Ländern kontrolliert mehr oder weniger lückenlos alle verzehrsfähigen Nahrungsmittel auf gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Dazu gehören auch alle Genußmittel wie Wein u.a., sowie Bedarfsgegenstände, die mit Haut oder Schleimhaut in Kontakt kommen können, z.B. Kosmetika.
Der aufgeklärte Konsument überläßt die Kontrolle schlußendlich seinen gesunden Sinnen (sog. organoleptische Prüfung).
Der wahre Genießer (Purist) wird bei der Wein- und Kaffee-Verkostung (degustation) sowieso nicht zur "milden" Sorte greifen, sondern das volle (natürliche) Aroma der Rebe oder Bohne schmecken wollen.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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