„ÄrzteTag“-Podcast

Ist die Therapiefreiheit bei der COVID-Impfung im Herbst gesichert, Professor Ehlers?

Die Herbst-Impfsaison beginnt gerade in den Praxen, auch ein neuer COVID-Impfstoff kann bereits bestellt werden. Arzt und Rechtsanwalt Professor Alexander Ehlers nimmt im Podcast Stellung zu den rechtlichen Implikationen, auf die Ärzte achten sollten.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Immer gut dokumentieren: Arzt und Rechtsanwalt Professor Alexander Ehlers äußert sich zum Wirtschaftlichkeitsgebot bei  COVID-Impfungen.

Immer gut dokumentieren: Arzt und Rechtsanwalt Professor Alexander Ehlers äußert sich zum Wirtschaftlichkeitsgebot bei COVID-Impfungen.

© Porträt: Betti Klee GmbH | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Noch ist die Auswahl an Impfstoffen gegen die neuen Varianten von COVID-19 begrenzt, und auch die Nachfrage nach Impfungen auf Patientenseite ist noch relativ gering. Doch mit der Zunahme der Fallzahlen, die zuletzt zu beobachten war, könnte sich das schnell ändern.

Nach der Zulassung des ersten an die Variante XBB.1.5 angepassten Corona-Impfstoffs können Ärztinnen und Ärzte Bestellungen vornehmen, zurzeit in Vials mit je sechs Impfdosen. Sobald mehrere Impfstoffe verfügbar sind, teilweise möglicherweise auch in Einzeldosen, könnte ein Blick in die regionale Impfverordnung nicht schaden, um über die Regeln, die in der eigenen Kassenärztlichen Vereinigung gelten, informiert zu sein, empfiehlt Arzt und Medizinrechtsanwalt Professor Alexander Ehlers von der Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft, München, im „ÄrzteTag“-Podcast.

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Hintergrund ist, dass der Staat aufgrund von Abnahmeverpflichtungen gegenüber dem Hersteller BioNTech 17,5 Millionen Impfdosen in diesen Vials wie in den Vorjahren abnimmt und auch bezahlt – und dann in den Großhandel gibt. Andere Impfstoffanbieter nutzen dagegen den normalen Vertriebsweg, die Kosten für die Impfstoffe werden von den Krankenkassen übernommen.

Im Podcast erläutert Alexander Ehlers, inwieweit impfende Ärztinnen und Ärzte befürchten müssen, in Regress genommen zu werden, je nachdem, welchen Impfstoff sie bestellen. Eine Situation wie die aktuelle sei „im Sozialrecht bisher nicht vorgesehen“, so Ehlers weiter. Hier müsse der Gesetzgeber eigentlich nachbessern. Er beschreibt, was bei der Verimpfung dokumentiert werden sollte, wie die Indikationsstellung laufen könnte und wann das Wirtschaftlichkeitsgebot tatsächlich greift.

Nicht zuletzt beschreibt Ehlers eine Möglichkeit, wie der Staat trotz Abnahmeverpflichtung eher wettbewerbsneutral agieren könnte. Der Rechtsanwalt könnte sich eine Lösung ähnlich wie bei der Cannabis-Agentur vorstellen. (Dauer: 20:09 Minuten)

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