„ÄrzteTag“-Podcast

Neue Regeln für die ärztliche Sterbehilfe?

„Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe ist eine deutliche Kritik an der Politik der Ärztekammern in den letzten Jahrzehnten“, meint Prof. Urban Wiesing. In dieser Episode erklärt der Tübinger Medizinethiker, warum ausgerechnet die Kammern in diesem Punkt gegen die verfassungsgemäße Berufsfreiheit der Ärzte verstoßen und inwieweit der Staat präventiv in die Hilfe zum Suizid eingreifen darf. Und er sagt, welches Gesetz zur Sterbehilfe ihm und seinen Kollegen vorschwebt.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
Prof. Urban Wiesing studierte Medizin, Philosophie, Soziologie und Geschichte der Medizin. Heute ist er Direktor des „Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin“ der Uni Tübingen.

Prof. Urban Wiesing studierte Medizin, Philosophie, Soziologie und Geschichte der Medizin. Heute ist er Direktor des „Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin“ der Uni Tübingen.

© privat

Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will jetzt regulatorisch nachbessern. Der Tübinger Medizinethiker und -historiker Prof. Urban Wiesing ist sich sicher: Der Staat darf den Schutz vor voreiligen, unvernünftigen und unüberlegten Suizid-Entscheidungen ausüben, aber der Staat hat kein Recht, die Suizidentscheidung seiner Bürger generell abzulehnen.

Wiesing ist Mitglied der Ethikkommission des Weltärztebundes und hat mit drei Kollegen kürzlich der Politik einen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe unterbreitet. Er will Ärzte mit ins Boot bei der Hilfe zur Selbsttötung nehmen – heraus aus der legalen Grauzone.

Was sein Gesetz besser macht als der bisherige Paragraf 217 StGB, warum die Ärztekammern beim Thema Sterbehilfe keine gute Figur machen und wieso es eine Art Konsil für jeden einzelnen Fall geben sollte, hören Sie im Podcast. Und Wiesing erläutert darin auch, warum die Kirchen noch nicht in einer pluralistischen Gesellschaft angekommen sind. (Dauer: 13:57 Minuten)

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