„ÄrzteTag“-Podcast
Was hat der neue Mindestlohn mit den Mini-Jobs in Praxen zu tun, Dr. Schlegel?
Viel zu tun für Arbeitsrechtler, die Praxen betreuen: Über neue Grenzen für Mini- und Midi-Jobs und warum die Corona-Prämie auch für angestellte Ärzte gedacht ist, sprachen wir mit Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel.
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Dr. Uwe P. Schlegel, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der ETL Rechtsanwälte: Er sieht einiges an Arbeit auf Praxisinhaber zukommen, um die neuen Regeln zu Arbeitsverträgen und zu Mini-Jobs umzusetzen.
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Neu-Isenburg. Der Bundesrat hat am Freitag die steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Prämie von bis zu 4500 Euro, die Praxisinhaber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukommen lassen dürfen, endgültig durchgewinkt. Außerdem hat er eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro im Oktober beschlossen.
Warum auch Letzteres für Arztpraxen sehr relevant sein kann, erläutert der auf Arbeitsrecht für Arztpraxen spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel aus Köln im aktuellen „ÄrzteTag“-Podcast. Dahinter steht zum einen eine Übergangsregel, die dazu führen kann, dass Mini-Jobber vorübergehend über die Pauschalabgabe hinaus in die Sozialversicherungspflicht fallen, wie der Geschäftsführer von ETL-Rechtsanwälte erklärt.
Zum anderen werde die Mini- und Midijobber-Grenze durch die neuen Regeln dynamisiert und steige nun zum 1. Oktober deutlich an, auf 520 Euro für Mini-Jobs und 1600 Euro für Midi-Jobs. Schlegel sieht aber noch im Spätsommer eine weitere Klippe auf Personalverantwortliche in Praxen zukommen: Neue Anforderungen für Arbeitsverträge. (Dauer: 17:43 Minuten)