Uniklinik-Ärzte
Marburger Bund und Arbeitgeber erzielen Tarifeinigung
Nach zweitägigen Verhandlungen haben MB und TdL sich geeinigt: In wesentlichen Punkten des Tarifstreits gebe es nun die geforderten Verbesserungen, so der MB.
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Streik beendet: Ärzte an Unikliniken dürfen sich – vorbehaltich der Zustimmung aller Tarifgremien – bald über ein Plus auf dem Gehaltszettel freuen.
© Daniel Reinhardt / dpa
Berlin/Hannover. Gute Nachrichten für Uniklinik-Ärzte: Nach zweitägigen Verhandlungen haben sich Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Eckpunkte einer Tarifeinigung für die etwa 20.000 Mediziner in den bundesweit 23 tarifgebundenen Universitätskliniken verständigt. Das teilte die Klinikärztegewerkschaft am Samstag mit.
„Es war keine leichte Geburt“, kommentierte der Vize-Chef des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, das Ergebnis. Gegen erhebliche Widerstände habe die Gewerkschaft mit Unterstützung ihrer Mitglieder in den Unikliniken ein „respektables Gesamtergebnis erreicht, das die Ärztinnen und Ärzte insgesamt entlastet“. Zudem bekämen die Krankenhausmediziner jetzt mehr Planungssicherheit bei ihren Arbeitszeiten.
Gehaltsteigerung in drei Stufen
Auch über ein Plus auf dem Gehaltszettel dürfen sich die Uniklinik-Ärzte freuen. Ihre Gehälter stiegen in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent, teilte die Gewerkschaft mit. Die Steigerungen verteilen sich demnach auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum ein Jahr später erneut um 2,0 Prozent.
Gewerkschaft und Arbeitgeber hatten insgesamt vier Verhandlungsrunden gebraucht, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dem Tarifkompromiss müssen noch die Tarifgremien des Marburger Bundes zustimmen.
In wesentlichen Punkten gebe es die vom Marburger Bund geforderten Verbesserungen, teilte die Gewerkschaft weiter mit. So müssten die Ärzte ab Oktober 2020 grundsätzlich höchstens noch vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat leisten.
Einigkeit bei der Dienstplangestaltung
Zusätzlich dürfe einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken seien Bereitschaftsdienste darüber hinaus nur dann zu erbringen, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit drohe.
Durch die neue Höchstgrenze hätten Ärzte erstmalig einen klaren Anspruch auf zahlenmäßige Begrenzung ihrer Dienste bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat, sagte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes. Eine vergleichbare Regelung gelte künftig für Wochenenddienste, hieß es.
Einigkeit erzielten beide Seiten auch bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienstpläne müssen den Angaben zufolge nunmehr spätestens sechs Wochen vorab erstellt werden. Abweichungen seien nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt. „Natürlich hatten wir auch nach dieser Tarifrunde noch weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt“, kommentierte Botzlar.
Die Tarifgemeinschaft der Länder sei an die Grenze des Vertretbaren gegangen, wurde Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft, Reinhold Hilbers, von dpa zitiert. Wegen des Coronavirus müsse das Gesundheitssystem zuverlässig arbeiten und dürfe nicht durch Arbeitskämpfe unter Druck gebracht werden.