Cannabis

239 Patienten beantragen Kauf oder Anbau

Bislang haben 109 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis erhalten, bei 110 läuft das Verfahren noch.

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BERLIN. 239 Patienten haben seit Anfang 2014 eine Ausnahmeerlaubnis beantragt, um Cannabis zu medizinischen Zwecken zu nutzen.

Bislang 109 von ihnen hat es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlaubt, Medizinalhanf in einer Apotheke zu erwerben.

Das hat BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Frank Tempel mitgeteilt.

110 Anträge nach Paragraf 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz würden zurzeit noch bearbeitet, in 72 Fällen sollen Patienten weitere Unterlagen nachliefern.

In keinem Fall ist einem Patienten bisher der Anbau von Cannabis erlaubt worden, 18 solcher Anträge wurden abgelehnt. In zwei Fällen erteilte das BfArM keine Erlaubnis, Cannabis in der Apotheke zu erwerben.

Mehr als die Hälfte der Antragsteller sind nach Angaben von Fischbach Schmerzpatienten. Weitere Indikationen seien Spastik bei MS, Tourette-Syndrom, depressive Störungen sowie ADHS. (fst)

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