Bundesbürger
72 Prozent sehen E-Patientenakte positiv
Die elektronische Patientenakte wird von einer Mehrheit der Bundesbürger begrüßt. Eine Umfrage zeigt aber auch die Vorbehalte gegen die Akte auf.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Knapp drei von vier Menschen in Deutschland (72 Prozent) stehen der elektronischen Patientenakte positiv gegenüber. Grund: Damit könnten alle Arzte und Therapeuten eines Versicherten über die gleichen Informationen verfügen.
Das geht aus den Ergebnissen einer Befragung unter 1000 Menschen hervor, die das Marktforschungsinstitut Nielsen in diesem Frühjahr für den Gesundheitsmonitor des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) vorgenommen hat.
71 Prozent der Befragten gaben dabei an, dass sie ihre Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen würden. Allerdings würden nur 15 Prozent dafür ihre Identität preisgeben.
Alle Ärzte haben Zugriff auf Akte
Der Bundestag hat am Freitag das Patientendatenschutzgesetz (PDSDG) verabschiedet. Damit kann die elektronische Patientenakte zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.
Die Coronavirus-Pandemie zeige, wie wichtig digitale Angebote für die Versorgung von Patienten sind, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Darum sorgen wir mit dem Patientendatenschutzgesetz dafür, dass Digitalisierung im Alltag ankommt.“
Laut der Umfrage sind 64 Prozent der Menschen der Meinung, alle behandelnden Ärzte sollten Zugriff auf die Patientendaten haben. Zum Start im Januar wird dies tatsächlich so sein. Ab 2022 sollen die Versicherten selbst steuern können, welche Behandler welche Informationen in der Akte einsehen können.
Koalition bessert nach
Ärzte müssen nicht alle Daten auf die E-Patientenakte laden
In der BAH-Umfrage kündigte mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent) an, dass sie diese Option ziehen möchten. 27 Prozent lehnen die Akte ab, weil sie Missbrauch ihrer Daten fürchten.
Daten nicht für Arzneimittel-Hersteller
„Es stimmt uns zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten und Nutzung für Forschungszwecke positiv gegenübersteht“, kommentierte BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz die Ergebnisse.
Dass die Arzneimittel-Hersteller von der Nutzung selbst freiwillig gespendeter Gesundheitsdaten ausgeschlossen bleiben sollen, sieht Cranz kritisch. „Arzneimittelhersteller gehören zu den stärksten Forschungsakteuren und sollten daher auch ein Antragsrecht erhalten“, sagte Cranz.
Mit dem PDSG kommt auch eine elektronische Form des Grünen Rezeptes. Laut dem Marktanalyse-Unternehmen IQVIATM haben niedergelassene Ärzte im Jahr 2019 mehr als 45 Millionen Mal rezeptfreie Arzneimittel auf Grünen Rezepten verordnet. (af)