HzV-Streit in Bayern
AOK hat Erfolg mit Eilantrag
MÜNCHEN. Im Dauerstreit um den Hausarztvertrag hat die AOK Bayern einen juristischen Punktsieg erreicht. Die Kasse muss den seit 1. April wirksamen Schiedsspruch vorerst nicht umsetzen.
Das Sozialgericht München gab damit einem Eilantrag der AOK statt und stoppte den Vertrag. Die Kasse moniert, der Schiedsspruch sei wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar.
Nach AOK-Angaben stellte das Gericht fest, dass ein wirksamer Schiedsspruch nicht bestehe.
AOK-Chef Dr. Helmut Platzer begrüßte, dass im Hauptsacheverfahren Gelegenheit sei, Rechtsfragen zu klären, "ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht".
Inhaltlich blieb die Kasse bei ihrer alten Position und forderte den Bayerischen Hausärzteverband zu "konstruktiven Gesprächen über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen" auf.
Ende Mai hatte das bayerische Gesundheitsministerium die AOK in einer Anordnung aufgefordert, sofort den Hausarztvertrag umzusetzen. Auch dagegen klagt die Kasse. (fst)
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