AOK und Hersteller beharken sich weiter über Aut idem
Im Streit über die Auslegung der Aut-idem-Regel hat die AOK zwei Rechtsgutachten vorgelegt. Pharma-Verbände sehen in den Expertisen ein Eigentor für die Kasse.
Veröffentlicht:BERLIN (fst). Beide Gutachten kommen nach Darstellung von Dr. Christopher Hermann, Chefunterhändler der AOK-Rabattverträge, zu dem Ergebnis, dass "wirkstoffgleiche Arzneimittel austauschbar sind, auch wenn das Indikationsspektrum nicht völlig identisch ist und keine numerisch identischen Packungsgrößen vorliegen". Die AOK hat dazu Expertisen von dem Münchener Medizinrechtler Professor Alexander Ehlers und von Professor Thorsten Kingreen aus Regensburg eingeholt.
Bislang muss die Packungsgröße des abzugebenden Arzneimittels identisch sein, damit der Apotheker substituieren darf. Allerdings hat die AOK beim Wirkstoff Omeprazol einem Hersteller den Zuschlag erteilt, der N3 in einer Packungsgröße von 98 Tabletten anbietet. Der Pharma-Verband ProGenerika argumentiert: "Stehen 100 Tabletten auf dem Rezept, darf der Apotheker dem Patienten die 98er Packung nicht abgeben."
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bezeichnet das Vorgehen der AOK, auch numerisch nicht identische Packungsgrößen zu substituieren, als "Rechtsverdrehungspraxis". Laut Gutachter Kingreen komme es bei den Packungsgrößen nicht auf die Zahl der Tabletten an. Die Packungsgrößenverordnung gebe mit N1, N2 oder N3 vielmehr "numerisch definierte Korridore" vor. Der BPI dagegen warnt vor einem "nicht rechtskonformen Substituieren". Anderenfalls könnten Apotheker und Ärzte "möglicherweise in die Haftung geraten".