Arzneimittelbewertung
Landessozialgericht Potsdam kippt zweite Nutzenbewertung für Semaglutid
Der G-BA kann nach abgeschlossener Nutzenbewertung nicht von sich aus einfach eine Wiederholungs-Bewertung vornehmen. So jedenfalls entschied jetzt das LSG Potsdam zugunsten des dänischen Herstellers Novo Nordisk.