Bund-Länder-Beschlüsse
Acht Milliarden für Kliniken, aber kein „Wumms“ für Arztpraxen
Bund und Länder sichern die Krankenhäuser mit acht Milliarden Euro über einen Härtefallfonds ab. Die KBV-Spitze lässt nicht locker und fordert weiter Unterstützung für die Praxen.
Veröffentlicht:Berlin. Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeheime werden in der Energiekrise mit acht Milliarden Euro unterstützt. Das geht aus den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwochabend hervor. Die stationären Einrichtungen sollen aus einem Härtefallfonds Hilfen über die reguläre Strom- und Gaspreise hinaus erhalten.
Dieser insgesamt zwölf Milliarden Euro schwere Fonds ist Teil des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro. Wörtlich heißt es im Beschluss von Bund und Ländern: „Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren.“
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Dagmar Schmidt wies darauf hin, dass eine weitere Milliarde Euro für soziale Dienstleister der Rehabilitation und Teilhabe reserviert seien, eine weitere für „weitere Organisationen und Erbringer sozialer Dienstleistungen im System der Sozialversicherung“.
KBV-Spitze schreibt an Lauterbach
Arztpraxen tauchen in dem Beschlusspapier nicht auf. Die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat sich daher noch am Mittwochabend per Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach gewandt. „Wir möchten (…) erneut darauf aufmerksam machen, dass die Arztpraxen und unter diesen mit besonderer Dringlichkeit die Hochenergiefächer unter der derzeitigen Lage leiden“, heißt es in dem Schreiben, das der Ärzte Zeitung vorliegt. Alleine der Betrieb eines Magnetresonanztomografen erfordere im Jahr eine Strommenge, die einen Zweipersonenhaushalt für 30 Jahre versorgen würde.
„Aus unserer Sicht besteht somit dringlicher Bedarf, die Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen zu schützen und letztlich damit auch die ambulante Versorgung der Patienten zu sichern“, schließen Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen, KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister und Vorstand Dr. Thomas Kriedel.
Härtefall-Geld auch für KMU?
Arztpraxen tauchen in dem Beschlusspapier nicht auf. Allerdings haben Bund und Länder eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen vereinbart, über deren Umsetzung weiter verhandelt werden soll. Der Bund hat bereits signalisiert, dafür eine Milliarde Euro über die Einsparungen aus der Gas- und Strompreisgrenze hinaus aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu reservieren, wenn die Länder sich bereit erklärten die Auszahlung dieses Geldes zu verwalten. Bis zum 1. Dezember sollen nun die Wirtschaftsressorts der Länder dazu einen Vorschlag ausarbeiten.
Zuvor hatte Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Bund und Länder sich einig seien, die Krankenhäuser zu schützen. Ziel müsse sein, dass kein Krankenhaus durch die Krise gefährdet werden dürfe. Krankenhäuser und Pflegeheime könnten keinen Eigenanteil zum Sparen leisten, indem sie die Heizung abdrehten. Sie könnten zum Beispiel auch nicht auf stromintensive Diagnose- und Behandlungsverfahren wie zum Beispiel Kernspintomografien verzichten. (af)