Drogensubstitution
Ärzte fordern weniger strenge Regeln
"Regelmäßig mit einem Bein im Gefängnis"? Ärzte, die eine Behandlung zur Drogensubstitution anbieten, unterliegen sehr strengen Regeln - auch, was die Mitgabe von Mitteln betrifft. Doch gerade wenn Abhängige kurzfristig verreisen müssen, kann das zu Problemen führen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Etwa 92 Prozent der Ärzte, die in Deutschland Drogensubstitution anbieten, sprechen sich dafür aus, die ärztlich verantwortete Mitgabe von Substitutionsmitteln in Ausnahmefällen zu legitimieren.
Laut Paragraf 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) ist eine solche Mitgabe derzeit verboten. Bei Zuwiderhandlungen riskieren Ärzte eine Haftstrafe.
An der vom Dachverband substituierender Ärzte Deutschlands e. V. (DSÄ) in Auftrag gegebenen und vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) zwischen Februar 2014 und Dezember 2015 vorgenommen Umfrage haben sich bundesweit 356 Ärzte die Substitution anbieten, beteiligt.
95 Prozent von ihnen sind mit der Apotheke, die ihre Praxis mit Substitutionsmitteln versorgt, grundsätzlich zufrieden. Allerdings sehen viele von ihnen die Versorgung ihrer Patienten nicht immer gewährleistet.
Versorgungsengpässe
Auf die Frage "Kann bei Ihnen in der näheren Praxis-Umgebung zu Praxisöffnungszeiten ein Substitutionsrezept umgehend beliefert werden?" antworteten immerhin gut ein Viertel (26,7 Prozent) der befragten Ärzte mit "Nein". 90 Prozent berichteten von Versorgungssituationen, die eine Adhoc-Mitgabe für den Folgetag erforderten, beispielsweise bei einer unerwarteten Reise, einem ungeplanten Schichtwechsel bei der Arbeit oder einer unerwarteten Erkrankung ihres Patienten.
Daraus leiteten 63 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Ärzte die Forderung ab, dass für Notfälle alle Apotheken auch an Wochenenden und nachts Substitutionsmittel bereithalten sollten, 52 Prozent beklagten Versorgungsengpässe, da die Apothekenvorhaltung nicht gegeben oder nicht flexibel genug sei, und 91,7 Prozent der befragten Ärzte halten die Legitimierung der ärztlich verantworteten Mitgabe von Substitutionsmitteln aus der Praxis in bestimmten Ausnahmefällen für erforderlich, um die Kontinuität der Behandlung zu sichern.
Paragraph 5 der BtMVV sieht vor, dass der Arzt seinem Patienten ein Substitutionsmittel "zum unmittelbaren Verbrauch" überlässt. Entweder nimmt der Patient das Präparat unter Sichtkontrolle in der Praxis ein, oder er bekommt ein Rezept, das er in der Apotheke einlöst, um das Substitutionsmittel direkt vor Ort ebenfalls unter Sicht einzunehmen.
In Fällen, "in denen die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anderweitig gewährleistet werden kann", darf der Arzt seinem Patienten "ein Substitutionsmittel in der bis zu zwei Tagen benötigten Menge verschreiben und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme gestatten", wie es in Paragraph 5 BtMVV, Absatz 8, heißt. Das so genannte "Z-Rezept" löst der Patient dann in einer Apotheke ein, eine Mitgabe von Substitutionsmitteln aus den Beständen des Arztes ist grundsätzlich verboten.
Lockerung des Dispensierrechts gefordert
In der nun vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg vorgelegten Umfrage halten nur 14 Prozent der teilnehmenden Ärzte die Möglichkeit des "Z-Rezeptes" in allen Versorgungssituationen für ausreichend.
Der Dachverband substituierender Ärzte setzt sich schon seit Jahren für eine Lockerung des Dispensierrechts bei Substitution ein, um in bestimmten Situationen, die den täglichen Arztbesuch verhinderten (Termine auf dem Amt, bei einem anderen Arzt, in einer auswärtigen Therapieeinrichtung, bei Schichtarbeit im Beruf, familiären Anlässen und akuten Erkrankungen), ein anlassbezogenes Take home zu erlauben.
Die Zahl der Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung in Deutschland anbieten, ist seit Jahren rückläufig. Waren es im Jahr 2012 noch 2731, so weist das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Substitutionsregister für 2015 nur noch 2613 Ärzte auf.
In einem Interview mit der "Ärzte Zeitung" wies der Hannoveraner Substitutionsarzt Dr. Konrad Cimander, Vorsitzender der Qualitätssicherungskommission für Substitutionsbehandlungen der KV Niedersachsen, unlängst auf die Nachwuchssorgen der Ärzte hin. Deren Durchschnittsalter betrage derzeit 61 Jahre.
Viele junge Kollegen hätten Angst, in diesem Bereich zu arbeiten, weil man "regelmäßig mit einem Bein im Gefängnis" stünde. Um die Versorgung der derzeit laut Substitutionsregister insgesamt 77.200 Substitutionspatienten in Deutschland dauerhaft sicherzustellen, forderte auch Cimander, den so genannten "Dealerparagraphen" 5 der BtMVV zu ändern oder am besten abzuschaffen.