Ärzte sollen bei zu langen Wartezeiten zahlen
BERLIN (sun/HL). Krankenkassen sollen die Gesamtvergütung der Vertragsärzte kürzen dürfen, wenn Kassenpatienten zu lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen.
Veröffentlicht:Eine entsprechende Ergänzung des Entwurfs für das Versorgungsstrukturgesetz hat nun das Bundesgesundheitsministerium vorgenommen.
Es reagiert damit auf wiederholte Vorwürfe, Kassenpatienten müssten zu lange auf einen Termin beim Facharzt warten.
Patienten haben Anspruch auf zeitgerechte fachärztliche Versorgung
Dazu soll das Gesetz ergänzt werden: Patienten haben danach Anspruch auf ein Versorgungsmanagement und eine notwendige Anschlussbehandlung nach Krankenhausaufenthalt, die auch eine zeitgerechte fachärztliche Versorgung einschließt.
Ferner müssen KVen und Kassen in Gesamtverträgen regeln, welche Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt im Regelfall und im Ausnahmefall noch eine zeitnahe Versorgung darstellen. Ausdrücklich umfasst der Sicherstellungsauftrag nun auch eine zeitnahe fachärztliche Versorgung.
Kasse kann ambulante Behandlung im Krankenhaus veranlassen
Erhält der Patient keinen zeitnahen Facharzt-Termin und kann die KV dies trotz erstmaliger Aufforderung durch die Krankenkasse nicht sicherstellen, dann kann die Kasse eine entsprechende ambulante Behandlung im Krankenhaus veranlassen.
Die Kosten für die Behandlung und den Vermittlungsaufwand kann die Kasse von der Gesamtvergütung abziehen.
Dazu Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion: "Wir begrüßen es, dass das Ministerium den Vorschlag der Union aufgreift, um das Problem zu langer Wartezeiten beim Facharzt zu lösen."